Wie berichtet hatte Rühr in eine oberfränkische Brauerei investiert. Für 20.000 Euro kaufte er „Plopp-Genuss“-Scheine. Doch das Unternehmen ging pleite, sein Geld ist weg. Dass er den früheren Geschäftsführer dafür nicht belangen kann, ist eine Ungerechtigkeit, findet Rühr. Seine Klage wurde abgewiesen. Die Begründung des Staatsanwalts: Der Unternehmer habe nicht betrügerisch gehandelt, zudem sei die Sache verjährt. Weil Rühr keine andere Möglichkeit sah, verweigerte er seinem Anwalt das letzte Honorar von rund 430 Euro.