Trotz Vorbelastung - der Angeklagte verbüßte vor 20 Jahren eine Jugendstrafe wegen Rauschgifthandels - folgte das Gericht nicht der Forderung von Oberstaatsanwalt Ernst Schmalz, der eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert hatte. "Zu ihren Gunsten haben wir doch einen minderschweren Fall angenommen", sagte der Vorsitzende Richter Michael Eckstein.
Der Angeklagte bekam wegen bewaffneten unerlaubten Handelstreiben eine Freiheitsstraße von vier Jahren und sechs Monaten.
Den ausführlichen Bericht lesen Sie in der Dienstagsausgabe (29. Januar) des Nordbayerischen Kuriers.