Das Gericht deutete an, dass sowohl der Verurteilte als auch das Opfer großes Glück hatten: Der schwer Verletzte, den dessen dicker Bauchspeck vermutlich vor noch einem noch tieferen Stich bewahrte, lief einem ihm bekannten Rettungssanitäter in die Arme, der sofort die Gefährlichkeit der Verletzungen erkannte. Der verletzte 33-Jährige wollte nicht zum Arzt und „wäre ohne Notbehandlung gestorben“, sagte Richter Eckstein. Und wäre er gestorben, wäre der Rücktritt vom Versuch hinfällig gewesen.
Den Rücktritt vom Versuch hatte auch Staatsanwalt Julius Kolb so gesehen und für gefährliche Körperverletzung vier Jahre Freiheitsstrafe beantragt. Die Verteidiger Frank Stübinger und Ralph Pittroff hatten die ursprüngliche Notwehrtheorie nicht aufrechterhalten und zweieinhalb Jahre für ausreichend erachtet.