Die SABS ist dazu da, Grundstücksbesitzer zur Kasse zu bitten, wenn eine innerörtliche Straße neu oder ausgebaut wird. Im Einzelfall flattert dabei eine Rechnung mit einem vierstelligen Eurobetrag ins Haus. Es sind bayernweit auch Einzelfälle dokumentiert, in denen Gemeinden Summen im fünfstelligen Eurobereich erhoben haben. In der jüngeren Vergangenheit haben immer mehr Gemeinden im Landkreis eine SABS eingeführt, die seit Jahrzehnten keine hatten. Denn: Seit den 1970er Jahren sind Gemeinden bis auf ganz wenige Ausnahmen verpflichtet, die Satzung zu haben. Seit zwei Jahren macht die Staatsregierung nun Druck. Die Gemeinden sollen ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.