Verschleierungs-Verbot: Gesetz ist durch

Das Kabinett diskutiert am Dienstagvormittag einen Gesetzentwurf zum Verbot der Verschleierung. Foto: Matthias Balk/dpa Foto: red

Burka oder Nikab sollen in Bayern in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens verboten werden.

 
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Update 15:30 Uhr:

Die Staatsregierung hat am Dienstag einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach die Verschleierung des Gesichtes mit Burka oder Nikab in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens untersagt werden soll. «Die Gesichtsverhüllung wird in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen verboten», teilte die Staatsregierung nach der Kabinettssitzung mit.

Eine Verhüllung des Gesichts widerspreche der hiesigen Kommunikationskultur, betonte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). «Ein kommunikativer Austausch findet nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. Er bildet die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und ist Basis unserer Gesellschaft und freiheitlich demokratischen Grundordnung.»

 

Die Verschleierung mit Burka oder Nikab soll in Bayern in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens und insbesondere im öffentlichen Dienst verboten werden. Die bayerische Staatsregierung diskutiert am Dienstag (10.00 Uhr) in der Kabinettssitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Ebenfalls auf der Tagesordnung steht die effektivere Überwachung von Extremisten und Gefährdern mit elektronischen Fußfesseln. Zudem sollen sie leichter als bisher vorbeugend in Gewahrsam genommen werden können. Der Vorschlag war bereits bei der CSU-Fraktionsklausur Mitte Januar im oberfränkischen Kloster Banz beschlossen worden. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte dort eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes innerhalb weniger Wochen angekündigt.

dpa

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