Schon früher Kontakte
Zwischen dem mutmaßlichen Opfer und dem Angeklagten habe es schon früher sexuelle Kontakte gegeben - allerdings einvernehmlich. Auch mit anderen Mitarbeiterinnen soll es zu intimen Kontakten gekommen sein.
Zum Prozessauftakt am Mittwoch verlas der Anwalt eine Erklärung des Angeklagten. Darin betonte er, dass es an jenem Tag in Neustadt an der Aisch zu einer einvernehmlichen sexuellen Handlung gekommen sei. Die jetzige Anklage sei ein Komplott von Mitarbeiterinnen, mit denen er sexuellen Kontakt gehabt habe.
Der zweite Fall
In Bamberg ist es binnen kurzer Zeit bereits der zweite frühere Chefarzt, der vor Gericht steht. Vor rund einem Jahr war ein ehemals leitender Mediziner wegen schwerer Vergewaltigung und weiterer Vergehen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Arzt zwölf Frauen - darunter Patientinnen - betäubt und damit willenlos gemacht hatte. Er selbst hatte stets seine Unschuld beteuert. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gingen in Revision, eine Entscheidung dazu steht noch aus.
Das Klinikum Bamberg lehnte eine Stellungnahme zum aktuellen Fall ab. Der ehemalige Chefarzt wurde wegen arbeitsrechtlichen Fehlverhaltens freigestellt. Er reichte seine Kündigung. Mitte Januar erging gegen den nun Angeklagten Haftbefehl, im Februar kam er aber aus der Untersuchungshaft.
Nein heißt Nein
Der Prozess nun steht besonders im Fokus, weil der Mediziner nach dem im Vorjahr verschärften Sexualstrafrecht („Nein heißt Nein!“) angeklagt ist: Demnach macht sich nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es reicht vielmehr aus, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt.