Geflügelgroßbetriebe werden besonders kontrolliert
Zur Auswahl der risikobehafteten Betriebe nennt das Umweltministerium in dem Schreiben an die Bezirksregierungen verschiedene Kriterien. Demnach fallen alle Geflügelgroßbetriebe ebenso in das Suchraster wie Betriebe mit sogenannten Alleinstellungsmerkmalen, einem großen Verbreitungsgebiet sowie einer besonderen Nähe zur chemischen oder pharmazeutischen Industrie. Wichtiger Faktor ist der Grad einer möglichen Gesundheitsgefährdung (etwa Salmonellen und Listerien).
Oberbürgermeister Schramm (CSU): Wertvoller Impuls für die Region
Der Kulmbacher Oberbürgermeister Henry Schramm (CSU) erklärt: „Die Entscheidung der Staatsregierung, die Sonderbehörde in Kulmbach anzusiedeln, hat mich sehr gefreut. Für uns bedeuten diese hoch qualifizierten Arbeitsplätze einen wertvollen Impuls zur Stärkung der Region.“
Was die inhaltliche Ausgestaltung des Konzeptes und den organisatorischen Aufbau der Behörde angehe, sei er davon überzeugt, dass Ministerin Scharf und ihr Team hier die richtigen Weichenstellungen vornehmen würden.
Das Schreiben liegt in Bayreuth vor
Das Schreiben des bayerischen Umweltministeriums liegt in Bayreuth vor, bestätigt der Sprecher der Regierung von Oberfranken, Oliver Hempfling. Zur Bestimmung von sogenannten komplexen Betrieben „koordinieren wir derzeit eine Abfrage bei den Kreisverwaltungsbehörden“, teilt Hempfling mit. Die Auswahlkriterien seien festgelegt, verwies er auf die Vorgaben des Ministeriums. „Wie viele und welche Betriebe ausgewählt werden, ist noch offen.“ Aufgabe der Regierung sei es, die von den Kreisverwaltungsbehörden gemeldeten Betriebslisten auf Plausibilität zu prüfen und an das Umweltministerium weiterzuleiten. Mit Material von dpa