Gericht sieht schweren sexuellen Missbrauch an einer Schülerin als erwiesen an Urteil: Vier Jahre Haft für Busfahrer

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Der Entlastungszeuge aus Mazedonien nutzte dem wegen schwerem sexuellen Missbrauchs Angeklagten nichts: Der Busfahrer aus Kulmbach wurde von der Großen Jugendkammer am Landgericht Bayreuth zu vier Jahren Haft verurteilt. Dem jugendlichen Opfer muss er zudem Schmerzensgeld in Höhe von 4000 Euro zahlen.

 
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Nach vier Verhandlungstagen und etlichen Zeugenvernehmungen befand das Gericht mit Vorsitzendem Richter Alois Meixner den 41-Jährigen für schuldig. An der Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin bestünden keine Zweifel. Die heute 15-Jährige hatte in dem Prozess und in polizeilichen Vernehmungen die Taten Mannes geschildert. Der Fahrer, der im Stadtbus- und Schulbusverkehr eingesetzt war, habe die Schülerin dabei kennengelernt. Den Umstand, dass das Mädchen für ihn geschwärmt hat, nützte er nach Auffassung des Gerichts skrupellos aus.

Das damals 13-jährige Mädchen sei mit dem sexuellen Interesse, das der erwachsene Mann an ihr zeigte, jedoch überfordert gewesen. Deshalb "gelang es ihr nicht, sich zu widersetzen", sagte Meixner in der Urteilsbegründung. Dem Mann hätte klar sein müssen, dass sie noch minderjährig gewesen sei. Der Tatort sei jedes Mal der Bus gewesen. In vier Fällen sah das Gericht den schweren sexuellen Missbrauch als erwiesen an.

Bis zuletzt beteuerte der Busfahrer seine Unschuld. Der Anwalt des Angeklagten, Frank Stübinger, hatte Freispruch für ihn gefordert, weil es "keinen objektiven Beweis einer sexuellen Handlung" gebe. Staatsanwalt Michael Hofmann hatte sich für eine Strafe von fünf Jahren und vier Monaten ausgesprochen.

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