Kinoangestellter verursacht Schaden von 47.000 Euro Urteil: Bewährungsstrafe für 1731-fachen Diebstahl

Von Tobias Köpplinger
Der Justizpalast in Bayreuth. Foto: Andreas Harbach Foto: red

Manchmal waren es nur ein paar Euro. Dann wieder vierstellige Beträge. Über zwei Jahre lang stahl ein 32-jähriger Kinobediensteter seinem Arbeitgeber Geld. Er buchte Guthaben auf eigene Gutscheinkarte, zahlte sich Bargeld aus, ließ Freunde kostenlos ins Kino. Der Schaden: über 47.000 Euro. Nur durch einen Zufall flog der Mann auf. Am Dienstag stand er vor dem Bayreuther Amtsgericht.

 
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Es war alles so einfach. Gutscheinkarte einstecken, Konto anlegen, Geld auf die Karte buchen. Fertig. Den Schritt, das Geld in die Kasse zu legen, ließ der Angeklagte aus. Er steckte es selbst ein oder ließ Bekannte kostenlos ins Kino. Das funktionierte immer wieder. 1731 Fälle konnten ihm die Ermittler nachweisen. 44 verschiedene Karten soll der Mann verwendet haben. Manchmal waren es kleine Beträge. Manchmal vierstellige Summen. Insgesamt 47.324 Euro und 10 Cent betrug der Schaden, den ihm die Ermittler nachweisen konnten. Der Vorwurf in der Anklage lautete: Diebstahl in 1731 Fällen.

Wie es dazu kam, wollte die Richterin wissen. Er hob die Schultern, schüttelte den Kopf. Es erschien ihm so leicht. Er dachte, es falle niemandem auf. „Ich kann Ihnen auch nicht genau sagen, was mich damals geritten hat.“ Anwalt Jürgen Koch sagte sofort: „Wir machen gerne Angaben.“ Im Wesentlichen stimme, was die Staatsanwaltschaft dem Mann vorwarf. An die einzelnen Fälle konnte sich der 32-Jährige nicht mehr erinnern. Er sei immer ähnlich vorgegangen.

Er habe neue Kundenkarten aktiviert und Guthaben darauf gebucht. Das Geld habe er selbst eingesteckt. Oder er habe im Internet Kinokarten bestellt, per Guthabenkarte bezahlt, storniert und sich das Geld ausbezahlt. Oder er hat Freunde kostenlos in Vorstellungen gelassen und mit seinen falschen Kundenkarten bezahlt. 44 Karten setzte er ein. Der Schaden beträgt 47.324 Euro und 10 Cent. Über zwei Jahre ging die Masche gut. Dann enttarnte ihn ein Zufall.

Eine Kollegin an einer anderen Kasse beklaute das Kino ebenfalls. Sie verkaufte Geschenkdosen. Das Geld steckte sie ein, die Dose scannte sie einfach nicht, der Verkauf tauchte nicht auf. Alles funktionierte, bis eine Kundin die Dose umtauschen wollte. Da flog der Schwindel auf. Der Kinobetreiber prüfte alle Vorgänge und kam dem 32-Jährigen über seine Benutzerkennung auf die Spur. Der Mann gestand sofort.

Vor Gericht sagte der 32-jährige Angeklagte, er wolle alles wiedergutmachen und den Schaden begleichen. Der Geschäftsführer des Kinos sagte, er sei bereit, einen realistischen Weg mitzugehen. Die beiden einigten sich auf einen Vergleich. Noch vor Gericht verpflichtete sich der Angeklagte, den Schaden zu begleichen. Mindestens 200 Euro pro Monat wolle er zahlen. Sollte er bis Dezember 2015 mindestens 40.000 Euro gezahlt haben, erlasse ihm der Kinobetreiber den Rest der Summe.

Staatsanwaltschaft und Verteidiger waren sich einig. Der Mann sei schuldig zu sprechen. Das Gericht verurteilte den 32-Jährigen zu zwei Jahren Haft, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus. Außerdem muss der Mann 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

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