Unfallschwerpunkt - oder doch nicht?

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Zwei Menschen starben vergangene Woche in der Weidmannshöhe in Pegnitz in einer lang gezoegenen Kurve vor dem Ortseingang. Aus Sicht der Behörden ist hier kein Unfallschwerpunkt und damit auch kein Tempolimit nötig. Foto: Archiv/Stefan Brand Foto: red

Der schreckliche Unfall mit zwei Toten an der Weidmannshöhe vor gut einer Woche löste in Internetforen heftige Kommentare und eine intensive Diskussion aus. Hätte ein Tempolimit Schlimmeres verhindern können? Der Pegnitzer Polizeichef Roland Schmitt plädierte schon länger für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem kurvigen Bereich. Eine Unfallkommission, die diesen Abschnitt 2015 unter die Lupe nahm, kam zu einem anderen Schluss. Daran hat sich nichts geändert.

 
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Bürgermeister Uwe Raab teilt die Einschätzung von Roland Schmitt: „Der tragische Unfall sollte dringend dazu veranlassen, über die Erhöhung der Verkehrssicherheit auch mittels Geschwindigkeitsbegrenzung nachzudenken.“ Er selbst, so Raab, sei ein Verfechter vorbeugender Tempolimits, stoße mit dieser Auffassung „aber leider nicht immer auf offene Ohren oder entsprechende Bestimmungen“.

Jagdpächter weiß von vielen Wildunfällen

Die von der Pegnitzer Polizei initiierte Begutachtung durch die Unfallkommission des Landkreises habe auf eine fehlende Unfallhäufigkeit verwiesen und daher auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung verzichtet. Zeitgleich hatte Stadtrat Karl Lothes in einer Stadtratssitzung mitgeteilt, dass er vom dortigen Jagdpächter von einer Häufung von Wildunfällen wisse, so Raab.

Im Landratsamt ist dieVorgeschichte bekannt

Ingrid Gleißner-Klein, Leiterin des Geschäftsbereiches Sicherheit und Ordnung am Landratsamt ist die Vorgeschichte bekannt. Grund für den Termin der Unfallkommission war eine Mitteilung der Polizei Pegnitz, dass sich dort mehrere Wildunfällen ereignet haben. Zudem waren von 2010 bis Mitte 2013 ein Kleinunfall sowie sechs Unfälle bei Regen-, Schnee- oder Eisglätte registriert worden. Der aktuelle Unfall habe sich jedoch „nicht im Bereich der damaligen Unfallhäufung ereignet, sondern im Auslauf der Rechtskurve vor Pegnitz“.

Ortstermin schon 2014

Die Kommission mit Vertretern der Polizei, des Landratsamtes und des staatlichen Bauamts traf sich im Februar 2014 zu einem Ortstermin. „Eine Geschwindigkeitsbegrenzung allein aufgrund der Wildunfälle wurde abgelehnt, das Problem besteht im gesamten Landkreis“, so Gleißner-Klein.

Da sich die Unfälle bei Regen- und Schneeglätte ereignet hatten, wurde vom Straßenbauamt eine Griffigkeitsmessung in Auftrag gegeben.

Weit weg vom "Warnwert"

Die Ergebnisse lagen „gut oberhalb des Warnwertes“. Zudem fand im September 2015 eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung nach der Zufahrt zum Flugplatz und am Ende der Rechtskurve vor der Ortseinfahrt Pegnitz statt. Gleißner-Klein: „Die Ergebnisse waren unauffällig, so dass keine Notwendigkeit für eine Geschwindigkeitsbegrenzung gesehen wurde.“

Bitte keinen Schilderwald

Aufgabe der Behörde sei es, „den Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen, die für ihn so nicht vorhersehbar sind“. Wer am Steuer sitzt, dürfe eben nur so schnell fahren, „dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird“. Die Geschwindigkeit sei den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten anzupassen, so die Straßenverkehrsordnung, Die Verkehrsbehörden könnten sich die Sache leicht machen und vor vielen Kurven die Geschwindigkeit begrenzen. „Damit wären wir zwar immer auf der sicheren Seite, doch entspricht das nicht unserer Verantwortung.“ Ein Schilderwald hätte zur Folge, dass Verkehrsteilnehmer Geschwindigkeitsbegrenzungen sehr schnell komplett ignorieren.

Griffigkeitswerte weit oberhalb des Schwellenwertes

Bei diesem Streckenabschnitt handelt es sich auch nach Ansicht des staatlichen Bauamts nicht um einen Unfallschwerpunkt, um den man sich hätte kümmern müssen. Dennoch sei die Unfallkommission „präventiv“ tätig geworden, so Kurt Schnabel, Leiter der Behörde. Auch er verweist auf die erwähnte Griffigkeitsmessung: „Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Griffigkeitswerte weit oberhalb des Schwellenwertes liegen und sogar den Warnwert noch erheblich übersteigen. Eine mangelnde Griffigkeit als Unfallursache konnte damit ausgeschlossen werden.“

Alles passt

Und: „Die Streckenbefahrungen und Ortseinsichten haben keinen Bruch in der Streckencharakteristik, mangelnde Sichtweiten oder ähnliche Umstände erkennen lassen, die als Gefahrenstelle einzustufen sind.“

Beim aktuellen Unfall werde derzeit auf Anordnung der Staatsanwaltschaft von einem Sachverständigen die Unfallursache untersucht. Sobald ein Ergebnis vorliegt, werde die Unfallkommission die „Notwendigkeit von geeigneten Verbesserungsmaßnahmen“ erneut prüfen.

Zuständig ist das Landratsamt

Grundsätzlich sei darauf hinzuweisen, dass stationäre Beschilderungen eine verkehrsrechtliche Maßnahme darstellen, die von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden muss. Dies ist im vorliegenden Fall Aufgabe das Landratsamtes, betont Schnabel.

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