Maximale Alkoholisierung von 2,3 Promille
„Aus medizinischer Sicht ist das nicht nachvollziehbar“, hielt ihm Gerichtsgutachter Dr. Klaus-Peter Klante entgegen. Der erfahrene Forensiker errechnete aus der späteren Blutprobe für den Tatzeitpunkt eine maximale Alkoholisierung von 2,3 Promille. Das sei zwar ein mittelschwerer Rausch, aber keine ausreichende Erklärung für einen kompletten Erinnerungsverlust. „Da spielt wohl eher Verdrängung eine Rolle“, vermutete Klante.
Ausschließen wollte der Sachverständige aber nicht, dass der Bayreuther nur „eingeschränkt steuerungsfähig“ gewesen sei. Mehrere Zeugen und auch die Freundin des Angeklagten hatten zuvor in dem Prozess von für Betrunkene typischem Verhalten berichtet wie starke Stimmungsschwankungen und impulsive Reaktionen.
Die Fahrerin des Unfallwagens ging in ihren Schilderungen nicht zimperlich mit dem Angeklagten um, von dem sie sich inzwischen getrennt hat. Die 26-Jährige: „Sein Verhalten war extrem seltsam, so hatte ich ihn noch nie erlebt. Für mich sah das schon fast wie eine Psychose aus.“ Aus dem Zusammenleben der beiden konnte sie berichten, dass ihr Partner oft fast rund um die Uhr auf den Beinen sei, sie vermutete auch, dass er Drogen konsumiert.
Hinweise darauf lagen auch dem Gericht vor, nämlich eine frühere Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln im Frühjahr 2016. „Nach meiner Entgiftung in der Klinik ist das aber schon lange vorbei“, beteuerte der Bayreuther. In seiner Blutprobe nach dem Unfall im September hatte das Labor auch keinerlei Hinweise auf Drogenkonsum gefunden.
Am Alkohol alleine kann es aber wohl nicht gelegen haben, dass sich der 23-Jährige bei der Unfallaufnahme durch die Polizei gesträubt hat und verbal ausfällig geworden ist. „Er hat sich in alle Gespräche eingemischt und wollte uns erklären, wie wir unsere Arbeit zu machen haben“, erinnerte sich ein 40-jähriger Beamter. An Selbstbewusstsein scheint es dem jungen Bayreuther trotz der gut zwei Promille auch nicht gefehlt zu haben: In „Fachdiskussionen“ habe er später auf der Polizeiinspektion durchaus Hintergrundwissen gezeigt.
Verurteilt wurde der 23-Jährige schließlich wegen der vier angeklagten Straftaten zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Insgesamt fiel die mit 2000 Euro relativ gering aus, da der Bayreuther derzeit eine Schule besucht und von Meister-Bafög lebt.