Landratsamt: Nicht obendrauf setzen
Doch zwingen könne man natürlich niemanden, sich an die Vorschriften zu halten. Dann sei aber nicht das Amt, sondern der Veranstalter oder die betreffende Person haftbar. „Eigentlich müsste man denen, die sich jetzt nicht daran gehalten haben, in einem persönlichen Gespräch die Gefahren klarmachen und erklären, dass es einfach vernünftiger ist, sich nicht obendrauf zu setzen“, sagt Limmer aus rein juristischer Sicht.
Die Stadt Kulmbach gibt auf Nachfrage dieser Zeitung keinen Kommentar dazu ab, sondern betont, dass das Polizeipräsidium den Motorrad-Korso mitveranstaltet und somit auch mit verantwortlich sei, teilt Pressesprecher Tobias Günther schriftlich mit.
Kein Kommentar
Doch dies ist mitnichten der Fall, sagt der Polizeisprecher Alexander Czech. Der Polizeipräsident Reinhard Kunkel habe wie in jedem Jahr auch beim jüngsten Motorrad-Korso angeschnallt auf dem Beifahrersitz des Cabrios gesessen. Zudem sei die Stadt Kulmbach die Genehmigungsbehörde. Die Stadt müsse also darauf achten, dass die Genehmigung eingehalten werde. Seitens der Politiker wurde kein Kommentar abgegeben.
Innenministerium: "Nicht-öffentlicher Verkehrsgrund"
Das Innenministerium beruft sich darauf, dass die Sicherheit in jedem Fall gewährleistet gewesen sei. „Ein angemessenes Ordner- und Polizeiaufgebot sicherte die Veranstaltung ab. Es gab eine weitläufige Absperrung durch Absperrgitter. Zusätzlich wurde der Korso von einer Vielzahl von Polizeimotorrädern begleitet, vor allem an der Spitze und als Schlussfahrzeuge. Dadurch konnten wir sicherstellen, dass im Durchschnitt nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wurde. Auch konnten wir verhindern, dass Fußgänger oder sonstige Hindernisse auf der Fahrbahn zu plötzlichen Bremsmanövern führten“, so die Stellungnahme aus dem Ministerium. Rechtlich sei die Fahrstrecke also als nicht-öffentlicher Verkehrsgrund zu würdigen, sagt das Ministerium und folgert: damit wäre das Sitzen auf dem Heck erlaubt.