Übernachten im Baumhaus verboten

Von Marie-Christine Fischer
Baumhaus oder Luftschloss? Bislang darf kein Gast in den Wipfeln schlafen. Ob der Betreiber die entsprechende Genehmigung bekommt, ist offen. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Eine Übernachtung in 13 Metern Höhe, in einem gemütlichen Holzhaus mit Kerzenschein-Romantik, Kochgelegenheit und Ausblick auf Ochsenkopf und Schneeberg: Das verspricht das Baumhaus am Ochsenkopf, das seit Herbst nahe der Talstation Nord steht. Nur: Bislang darf kein Gast dort schlafen - dem Betreiber fehlt die Genehmigung. Übernachtungsgutscheine verkauft er dessen ungeachtet.

 
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Seit Oktober vergangenen Jahres können Kunden Gutscheine für Übernachtungen kaufen. 89 Euro zahlen zwei Personen. Wer noch 40 Euro darauflegt, bekommt zum Beispiel den doppelten Eintritt in den Kletterwald oder zwei Halbtages-Skipässe dazu. Die Frage, wie viele Menschen bereits für eine Übernachtung bezahlt haben, ohne ihren Gutschein einlösen zu können, will Betreiber Jürgen Kölbel von der Unternehmergesellschaft Oxenkopf.de nicht beantworten. Überhaupt bleibt er einsilbig. "Das Baumhaus ist derzeit nicht verfügbar." Punkt.

Ok des Landratsamtes fehlt

Die Begründung gibt es auf Nachfrage aus dem Bischofsgrüner Rathaus: Kölbel hat erst jüngst beantragt, das Baumhaus als Übernachtungsstätte nutzen zu dürfen. Der Gemeinderat von Bischofsgrün hat in seiner Sitzung Ende Juli grünes Licht gegeben. "Wir freuen uns über jede Investition", sagt Bürgermeister Stephan Unglaub (SPD).
 


Entscheidend ist am Ende jedoch, ob das Landratsamt zustimmt. Es prüft unter anderem die Anforderungen an Statik und Brandschutz. Solange dessen Okay fehlt, darf Kölbel das Baumhaus nur als Element des Klettergartens nutzen, nicht für Übernachtungen. Bis dato liegt der Antrag beim Landratsamt laut eigener Aussage noch nicht vor.

In Unterkunftsverzeichnis gelistet

Dennoch sagte Kölbel einer Kundin eine Übernachtung im Oktober zu. Dennoch hängt an der Baumhaus-Veranda weiterhin ein Transparent, das Baumhausbewohner locken soll. Dennoch wirbt die Gemeinde Bischofsgrün auf ihrer Homepage weiterhin für das Baumhaus und seine "ruhige und gemütliche Atmosphäre". Dennoch ist die Herberge in den Baumwipfeln im Unterkunftsverzeichnis der Tourismus & Marketing GmbH Ochsenkopf gelistet.

Deren Leiter Andreas Munder ist überrascht zu hören, dass Kölbel das Baumhaus bislang überhaupt nicht vermieten darf: "Ich bin davon ausgegangen, dass schon mehrere Gäste dort übernachtet haben, weil wir schon mehrere Anfragen von Kunden an den Vermieter weitergeleitet haben." 

Kunden können ihr Geld zurückfordern

Was können nun Kunden tun, die bereits einen Gutschein für eine Nacht im Baumhaus gekauft haben? "Man darf als Kunde davon ausgehen, dass die Leistung nach Kapazität sofort nutzbar ist", sagt Jonas Schneider, Assessor bei der Kanzlei Beckmann & Blöcher in Bayreuth. Andernfalls - wie beim Baumhaus - habe der Kunde das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dazu sollte er schriftlich die Rückzahlung binnen einer Frist von 14 Tagen verlangen und anbieten, im Gegenzug den Gutschein zurückzuschicken.

Wer weiterhin gerne eine Nacht in luftiger Höhe am Ochsenkopf verbringen möchte, muss sich in Geduld üben. "Meine Kunden können ihren Gutschein mit Sicherheit irgendwann einlösen", versichert Jürgen Kölbel.

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