Trotz Nasenbeinbruchs auf der Anklagebank

Von Stephan-Herbert Fuchs
Obwohl er einen Nasenbeinbruch erlitten hatte, fand sich ein 20-jähriger Mann plötzlich selbst auf der Anklagebank in Kulmbach wieder. Foto: red Foto: red

Täter oder Opfer? Obwohl er einen Nasenbeinbruch erlitten hatte, fand sich ein 20-jähriger Mann aus dem Kreis Kulmbach plötzlich selbst auf der Anklagebank wieder. Bei einer tätlichen Auseinandersetzung in den frühen Morgenstunden des 1. Mai dieses Jahres vor dem Musikcenter in Trockau soll der angehende Student einer jungen Frau mehrfach unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die Frau hatte damals zurückgeschlagen – der 20-Jährige erlitt einen Nasenbeinbruch. Offenbar hat deshalb gegen die Frau bereits eine Verhandlung stattgefunden. Ob sie verurteilt wurde oder nicht, konnten weder Jugendrichter Christoph Berner noch Staatsanwalt Stefan Kolb in der Kürze der Zeit in Erfahrung bringen. Der Angeklagte gab ab, dass er sich 100-prozentig sicher sei, dass er nicht zugeschlagen habe.

Er wollte eine Zigarette rauchen

Er sei in jener Nacht mit einem Kumpel nach draußen gegangen, um eine Zigarette zu rauchen. Dabei war es vermutlich wegen eines Feuerzeugs ganz plötzlich erst zu einer mündlichen, dann zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen. „Die junge Frau und deren Freund haben damit angefangen“, sagte der 20-Jährige. Er selbst sei sich keiner Schuld bewusst. Er habe die Frau nie zuvor gesehen, er habe sie auch nicht angefasst und schon gar nicht geschlagen. Sie habe dagegen hysterisch herumgeschrien und vier- bis fünfmal auf ihn eingeschlagen, plötzlich sei seine Nase gebrochen gewesen.

Anzeige gegen die Frau

Deshalb habe er auch die Polizei gerufen und die Frau angezeigt. Warum er sich jetzt auf der Anklagebank wiederfinde, konnte er sich nicht erklären. Wichtige Zeugin meldetsich plötzlich krank Von einer größeren Auseinandersetzung, die eine Fülle von Verfahren nach sich gezogen hat, wusste auch Richter Berner. Ein Problem des Gerichts war es allerdings, dass sich die junge Frau, deren Zeugenaussage mit Spannung erwartet wurde, wenige Minuten vor der Hauptverhandlung telefonisch krank gemeldet hatte. Sie sei stark erkältet und könne nicht zur Verhandlung kommen, hieß es.

Beweisfotos der Polizei

In ihrer polizeilichen Vernehmung hatte sie angegeben, dass ihr der Angeklagte mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Deshalb auch die Anklage. „Keine Ahnung, warum sie so etwas behauptet“, so der Angeklagte – ihm sei doch die Nase gebrochen worden. Tatsächlich ergab ein Blick auf die Beweisfotos der Polizei, dass der Angeklagte weit mehr verletzt wurde, als die junge Frau. Das sollte schließlich auch der Hauptgrund dafür sein, dass der Richter das Verfahren kurzerhand ohne weitere Sanktionen einstellte und die Kosten der Staatskasse aufbürdete. Dem Angeklagten gab er noch mit auf dem Weg, sich die Geschichte als Lehre dienen zu lassen und Schlägereien künftig aus dem Weg zu gehen, auch wenn es darum geht, einem Kumpel beizustehen.