Was der Grund für die Tat vom 29. Dezember war, blieb auch nach fast zweieinhalb Stunden Verhandlung und der Vernehmung von sieben Zeugen im Dunkeln. Sicher ist, dass jede Menge Alkohol im Spiel war. So hatte der Angeklagte rund zwei Promille Alkohol im Blut. Keinen Glauben schenkte das Gericht der Einlassung des Mannes, dass er zuvor von der 28 Jahre alten Frau, die zu seiner Clique gehörte, unsittlich angefasst worden sei. Das sei eine reine Schutzbehauptung, hieß es später vonseiten der Staatsanwaltschaft.