Tritte gegen den Kopf - jetzt verurteilt

Von Stephan Herbert Fuchs
Archivfoto: Arne Dedert/dpa Foto: red

Die Szene war dramatisch: Eine junge Frau liegt auf dem Real-Parkplatz, ein Mann tritt mit den Füßen auf sie ein, obwohl sie am Kopf bereits stark blutet. Der Täter, ein 26-jähriger Mann aus Kulmbach, bekam jetzt vor dem Amtsgericht die Quittung dafür: eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit.

 
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Was der Grund für die Tat vom 29. Dezember war, blieb auch nach fast zweieinhalb Stunden Verhandlung und der Vernehmung von sieben Zeugen im Dunkeln. Sicher ist, dass jede Menge Alkohol im Spiel war. So hatte der Angeklagte rund zwei Promille Alkohol im Blut. Keinen Glauben schenkte das Gericht der Einlassung des Mannes, dass er zuvor von der 28 Jahre alten Frau, die zu seiner Clique gehörte, unsittlich angefasst worden sei. Das sei eine reine Schutzbehauptung, hieß es später vonseiten der Staatsanwaltschaft.

Die Frau habe ihm zwischen die Beine gefasst

Der Angeklagte dagegen sagte aus, dass die Frau ihm in Gegenwart seiner Freundin zwischen die Beine gefasst habe. Da habe er sie weggeschubst und die Frau sei zu Boden gegangen. Was dann folgte, daran konnte oder wollte sich der Angeklagte nicht mehr erinnern. Seine Erinnerung setze erst wieder ein, als er von der Polizei vernommen wurde und die Beamten seine Schuhe fotografierten.

Damit soll er die junge Frau mindestens dreimal getreten haben, und zwar gegen den Kopf. Das Opfer berichtete im Zeugenstand, dass es nach dem Schubs mit dem Kopf auf dem Asphalt aufgeschlagen sei und dabei eine heftig blutende Platzwunde erlitten hatte. Dann habe der Angeklagte immer wieder gegen den Kopf der Frau getreten, so dass sie eine Gehirnerschütterung erlitt und zwei Tage im Krankenhaus verbringen musste. Vehement wies die Frau von sich, dass sie den Angeklagten zuvor „befummelt“ habe.

Keiner kann sich erinnern

Offensichtlich alkoholbedingt hatte kaum einer aus der Gruppe der Beteiligten noch irgendeine Erinnerung an den Vorfall. Ein unbeteiligter Mitarbeiter des Roten Kreuzes, der zufällig vorbei kam, berichtete, dass er durch Hilfeschreie auf die Sache aufmerksam geworden sei. Als er den jungen Kerl sah, der auf das am Boden liegenden Mädchen eingedroschen hatte, verständigte er sofort die Polizei und bat einen zufällig vorbeikommenden Feuerwehrkameraden um Mithilfe. „Leute wie Sie, die nicht wegschauen, brauchen wir mehr“, sagte die Richterin zu dem Zeugen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die letztlich auch verhängte Bewährungsstrafe von elf Monaten gefordert. Zum Nachteil sollten dem unter Betreuung stehenden Angeklagten dabei vor allem seine beiden Vorstrafen gereichen. So wurde er wegen des Besitzes einer verbotenen Waffe zu 300 Euro und im vergangenen Jahr wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu 250 Euro verurteilt.

Noch eine Anklage

Mit in das Urteil einbezogen wurde eine weitere Anklage, die der 26-Jährige unumwunden einräumte. Ein Bekannter hatte ihn im August des vergangenen Jahres aus der Wohnung geworfen. Der Angeklagte begann zu randalieren und schlug die Scheibe der Haustüre ein. Dabei hatte er sich sogar noch selbst an der Hand verletzt.

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