Die Bank kann bei einem Verdacht nur warnen, muss aber auszahlen
Der Kunde sei allerdings nicht verpflichtet, darüber Auskunft zu geben, warum er Geld abhebt. Die Bank warne ihre Mitarbeiter vor, wenn wieder einmal Trickbetrüger in der Region ihr Unwesen treiben. Aber selbst wenn der Mitarbeiter am Schalter einen Betrug wittert, kann er dem Kunden höchstens gut zureden. Vogel sagt: "Ein Bankmitarbeiter hat keine Handhabe, eine berechtigte Auszahlung zu verweigern."
Lothar Weiß von der Sparkasse Bayreuth sagt, dass die Mitarbeiter am Schalter gerade bei älteren Kunden angehalten sind, nach der Verwendung von größeren Beträgen zu fragen. Gibt es einen Verdacht, warnen Kundenbetreuer vor gängigen Maschen der Trickbetrüger. Weiß sagt: "So konnten schon in der Vergangenheit Betrugsversuche verhindert werden."
Anfang August hatte ein Betrüger in Hallstadt (Landkreis Bamberg) mit einer ähnlichen Masche versucht, an das Geld von älteren Menschen zu kommen. Damals hatte er keinen Erfolg. Der Betrüger hatte sich ebenfalls als Polizist ausgegeben und versucht, an Bargeld zu gelangen, das die Angerufenen zu Hause aufbewahrten. Die Polizei kann nicht ausschließen, dass es sich dabei um denselben Täter handelt.
Die Polizei sucht Zeugen
Im aktuellen Fall sucht die Polizei Zeugen, die am Vormittag des 19. August in der Bayreuther Grünewaldstraße eine oder mehrere verdächtige Personen beobachtet haben. Die Kripo bittet mögliche Zeugen, sich unter der Telefonnummer 0921/5060 zu melden.