Bayreuther verursachte Unfall auf der B 303 – Amtsrichter verhängt Bewährungsstrafe Todesfahrer verurteilt

Von Manfred Scherer
Unfall B303 Bischofsgrün am 30.08.2016. Dabei starben zwei junge Frauen. Foto: Archiv/Ronald Wittek Foto: red

Zwei junge Frauen tot, die dritte trägt eine Unterschenkelprothese. Amtsrichter Stefan Käsbohrer hat am Donnerstag einen 29-jährigen Bayreuther wegen fahrlässiger Tötung zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann hatte Ende August 2016 beim Überholen auf der B 303 bei Bischofsgrün die Kontrolle über sein Auto verloren.

 
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Der Mann, ein Russlanddeutscher, fuhr am 30. August 2016 auf der B 303 in Richtung Wunsiedel. Kurz vor der Stelle, wo die Kreisstraße BT 4 bei der Glasermühle die Bundesstraße kreuzt, geschah der Unfall gegen 18.33 Uhr. Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft verlor der damals 28-Jährige nach einem riskanten Überholmanöver die Kontrolle über seinen roten Opel Astra. Das Auto stieß mit einem entgegenkommenden Wagen zusammen und krachte dann in die Leitplanke. Im Opel des Angeklagten saßen drei junge Frauen: Eine 20-Jährige auf dem Beifahrersitz, auf der Rückbank eine 17-Jährige und die fast gleichaltrige Schwester der Beifahrerin.

Polizist sagt: "Ein Schlachtfeld"

„Es war ein Schlachtfeld“, sagte ein Polizeibeamter, der damals zur Unfallstelle gekommen war, als Zeuge vor Gericht. Die Ermittlungen der Polizei ergaben diesen Unfallhergang: der Angeklagte hatte vor der Kreuzung am Ende einer zweispurigen Überholstrecke ein anderes Auto überholt und zwar zu schnell und viel zu riskant. In einem Bereich, wo bereits Tempo 60 vorgeschrieben war und wo ein Überholverbotsschild steht. Und wo die Straße eine Kurve macht.

Der Fahrer würde die Zeit zurückdrehen

Der Angeklagte machte vor Gericht einen sehr betroffenen Eindruck und gestand mit kaum hörbaren Worten seinen verhängnisvollen Fehler. „Ich wünschte, ich könnte alles zurückdrehen. Mir war klar, dass ich da nicht überholen darf. Ich weiß nicht, ob ich mich verschätzt habe. Ich merkte, dass ich zu schnell war.“ Als er in der Kurve ein entgegenkommendes Auto sah, „hab’ ich entschieden, dass ich rüberzieh. Die Reifen haben gequietscht, meine Beifahrerin hat geschrien. Wahrscheinlich habe ich die Augen zugemacht.“

Ein Zeuge kann nicht vergessen

Der Autofahrer, den er zuvor überholt hatte, sagte als Zeuge: „Ich habe ihn erst bemerkt, als er vorbeirauschte.“ Er sah „keine Bremslichter“ und dann den Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Auto. „Bis dahin war es nur ein Blechschaden.“ Doch danach geschah etwas, was der 28-jährige Zeuge „nie vergessen wird. Ich kann bis heute diese Strecke nicht mehr fahren.“

Ein Körper wird aus dem Auto geschleudert

Was der Zeuge sah: Der rote Opel des Angeklagten drehte sich, krachte mit dem Heck in die Leitplanke, die Heckklappe des Astra wurde weggerissen und herausgeflogen kam der Körper einer jungen Frau, die auf die Straße geschleudert wurde. Der Zeuge hielt an, versuchte erste Hilfe bei diesem Mädchen – vergebens. Wochen später erst erfuhr er, dass er die 17-Jährige gekannt hatte. Auf der Straße liegend hatte er sie aufrund ihrer schweren Kopfverletzungen nicht erkannt. Die junge Frau starb bald nach ihrer Einlieferung ins Klinikum.

Täter und Opfer sind ein Paar

Die 20-Jährige hinten im Auto war sofort tot gewesen. Ihr Genick brach bei dem Aufprall in die Leitplanke. Ihre Schwester lag neben dem Auto und schrie vor Schmerz – ihr rechter Unterschenkel war nicht mehr zu retten. Sie bestätigte als Zeugin vor Gericht: heute sind sie und der Unfallfahrer, der den Tod ihrer Schwester und ihrer Freundin verschuldete, ein Paar: „Er hilft mir, damit ich nicht aufgebe.“ Ihre Eltern hätten das mittlerweile akzeptiert. An den Unfall selbst kann sie sich bis heute nicht erinnern: „Vielleicht ist das besser so. Die Ärzte sagen, das ist eine Reaktion meines Körpers auf das Trauma.“ Was passiert, falls die Erinnerung doch wieder kommt? Diese Frage des Richters konnte die Zeugin nicht beantworten.

Ein Gutachter bestätigte: Der Angeklagte war zu schnell, mindestens mit 100 Sachen unterwegs. Und er bestätigt: Die 17-Jährige konnte herausgeschleudert werden, obwohl sie angeschnallt war, denn durch den Aufprall des Hecks auf die Leitplanke wurde der Opel so zusammengeknickt, dass junge Frau unter dem Gurt herausgerissen werden konnte.

Wegen der „sehr gravierenden Folgen“ hielt der Richter eine Freiheitsstrafe für notwendig. Die Fahrerlaubnis des Angeklagten wird ein Jahr gesperrt.

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