Tiervergleich: Pfarrer entschuldigt sich

Von Moritz Kircher
Nemmersdorf trauert um seinen Pfarrer Günter Weigel Foto: red

In einer Andacht im Nemmersdorfer Kirchenboten hatte Pfarrer Günter Weigel behauptet, die Forderung nach einer Ehe für alle würde in letzter Konsequenz die Öffnung der Ehe zwischen nahen Verwandten sowie zwischen Mensch und Tier bedeuten. Dafür hat er sich im Gottesdienst vor seiner Gemeinde entschuldigt. Damit ist die Angelegenheit auch für die Evangelische Landeskirche erledigt.

 
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Diese hatte angekündigt, zu prüfen, ob der Pfarrer mit seiner Andacht im August gegen Kirchenrecht verstoßen habe. "Es hat eine Prüfung gegeben", sagt Johannes Minkus, Sprecher der Evangelischen Landeskirche. "Der Landeskirchenrat missbilligt die Art und Weise, wie sich der Nemmersdorfer Pfarrer im ersten Teil seiner Andacht geäußert hat." Es ist der Teil, in dem Weigel nach seiner Schlussfolgerung zur Ehe für alle zur Frage gelangte: "Wie dekadent und pervers müssen einzelne Vertreter unserer Politik und Gesellschaft eigentlich sein, um auf solche Ideen und Forderungen zu kommen?"

Landeskirche hat öffentliche Entschuldigung gefordert

Nun also die Entschuldigung Weigels, die der Landeskirchenrat eingefordert hatte und die der Pfarrer öffentlich äußern sollte. Das hat er nach Angaben der Landeskirche im Gottesdienst am 11. Oktober getan. In der Entschuldigung, die dem Kurier schriftlich vorliegt, schreibt Weigel: "Durch meine Andacht zum Thema Ehe für alle im aktuellen Nemmersdorfer Kirchenboten sahen sich Menschen in ihren Gefühlen verletzt. Dies bedauere ich sehr."

Er habe nicht im Blick gehabt, dass insbesondere homosexuelle Menschen die Andacht auf sich beziehen könnten. "Es war nicht meine Absicht, jemanden zu verletzen oder zu diskriminieren." Vielmehr habe er das christliche Eheverständnis von anderen Lebensentwürfen der Gesellschaft abgrenzen wollen, "um dadurch Wegweisung und Orientierung von der Heiligen Schrift her zu geben".

Sache erledigt, wenn der Pfarrer gleich einlenkt

Kirchensprecher Minkus erklärt die Prüfung der Äußerungen Weigels so: "Immer wenn der Verdacht besteht, dass ein Pfarrer sich daneben benommen hat, wird ein Kirchenjurist beauftragt, den Sachverhalt aufzuklären." In der Regel sei die Sache erledigt, wenn der Pfarrer gleich einlenkt. Das sei auch im Falle Weigels so gewesen. Ein Disziplinarverfahren werde "nur in gravierenden Fällen" eingeleitet.

Maßstab für die Prüfung sei das Pfarrergesetz der Evangelischen Kirche Deutschlands und natürlich die allgemeinen Gesetze. Es werde, sagt Minkus, also nicht nur nach Kirchenrecht geprüft, ob sich ein Pfarrer etwas zu Schulden habe kommen lassen.

Weigel will sich nicht mehr öffentlich zu der Angelegenheit äußern

Nach der Berichterstattung im "Nordbayerischen Kurier" hatte die Nemmersdorfer Andacht deutschlandweit in den Medien für Wirbel gesorgt. Auf Nachfrage will sich Günter Weigel nicht mehr zu seiner umstrittenen Andacht äußern. Der Pfarrer schriftlich: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich in dieser Angelegenheit keine öffentlichen Interviews mehr gebe."

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