Therme Obernsees: Ende des Mistelgautarifs

Von Moritz Kircher
Für den Badespaß in der Therme Obernsees zahlten Mistelgauer bisher weniger als Besucher von außerhalb. Archivfoto: Ronald Wittek Foto: red

Bisher bekamen Mistelgauer Rabatt auf den Eintritt in der Therme Obernsees. Der sogenannte Mistelgau-Tarif dürfte bald Geschichte sein. Bei der Sitzung des Thermen-Zweckverbandes am Dienstag (9. Mai) steht die Abschaffung auf der Tagesordnung. Denn gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Landkreis wohl machtlos.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

In der Vorlage für die öffentliche Sitzung heißt es: „Aufgrund der Presseanfragen und der öffentlichen Berichterstattung zu dieser Sache wurde durch den Verbandsvorsitzenden entschieden, den sogenannten Mistelgautarif auszusetzen.“ Der Verbandsvorsitzende ist Landrat Hermann Hübner. Die Ermäßigung für Einheimische Thermenbesucher in Höhe von 15 Prozent es Eintrittspreises gab es seit 2001. Im Beschlussvorschlag heißt es nun, dass dieser Rabatt ersatzlos gestrichen werden soll.

Keine Ungleichbehandlung von Badegästen

Hintergrund für diesen Vorschlag, dem sich die Verbandsversammlung wohl nicht erwehren können wird, ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. In einem ähnlich gelagerten Fall im deutsch-österreichischen Grenzgebiet hatte ein Österreicher gegen den Rabatt für Einheimische auf deutscher Seite geklagt und sowohl vom Bundesverwaltungsgericht als auch vom Bundesverfassungsgericht Recht bekommen.

Nur in Ausnahmefällen sei eine Ungleichbehandlung von Badegästen gerechtfertig. Aber auf keinen Fall dann, wenn ein Bad gerade dazu da sei, um Urlauber von außerhalb anzulocken.

Zweckverband wollte zunächst am Tarif festhalten

Und genau das ist bei der Therme Obernsees der Fall. In der Satzung des Zweckverbandes ist dies so festgeschrieben. Landrat Hübner hatte schon im vergangenen Jahr intern in der Verbandsversammlung gemutmaßt, dass der Mistelgau-Tarif einer verfassungsrechtlichen Überprüfung wahrscheinlich nicht standhalten würde. Zunächst wollte man im Zweckverband aber offenbar trotzdem an der Ermäßigung festhalten. Doch die Sache fand in der Öffentlichkeit ein breites Echo. Eine Diskussion über den Tarif ließ sich nicht mehr vermeiden.

In der Sitzungsvorlage steht, dass die Therme ein „fremdenverkehrsorientiertes Thermalbad“ sei. Und genau dieser Fokus auf den Fremdenverkehr macht es rechtlich wahrscheinlich unmöglich, an dem Tarif festzuhalten.

Bilder