Therapie oder für immer Wegsperren?

Von Moritz Kircher
Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa Foto: red

Wie geht man mit jemandem um, der ein gutes Dutzend Vorstrafen hat? Jemand, der immer wieder für kleinere und größere Straftaten insgesamt 14 Jahre im Gefängnis gesessen hat. Ein Mann, der zuletzt im Jahr 2012 einen anderen so zusammengeschlagen hat, dass dieser eine Hirnblutung, einen Jochbeinbruch und 17 Rippenbrüche erlitten hat. Darf man so jemanden auf unbestimmte Zeit wegsperren? Mit dieser schwierigen Frage muss sich das Landgericht Bayreuth seit Montag beschäftigen.

 
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Temur K. war am 15. Dezember 2012 ausgerastet. Erst hatte sich der Deutsche tadschikischer Abstammung in seiner Kulmbacher Wohnung mit seiner damaligen Lebensgefährtin gestritten. Erbost verließ er die Wohnung und ging zu einem Freund. In der Wohnung trafen drei Männer aufeinander. Mit einem der beiden geriet Temur K. im Zuge eines Saufgelages in Streit. Temur K. wurde geschlagen – und schlug zurück.

Zuerst schlug der heute 40-Jährige seinen Kontrahenten mit einem Stuhl zu Boden. Dann schlug er mit einem abgebrochenen Stuhlbein weiter auf den Mann am Boden ein. Erst am nächsten Tag rief Temur K. auf Drängen seiner Partnerin einen Notarzt für den schwer verletzten Mann. Für seine Tat sitzt der 40-Jährige gerade in Straubing eine Haftstrafe ab.

Staatsanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung

Mehrere Körperverletzungen, Trunkenheit im Straßenverkehr, Beleidigung, mehrfache gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Nötigung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sexuelle Nötigung – Mord und Totschlag scheinen das Einzige zu sein, was an Gewalttaten noch im Vorstrafenregister von Temur K. fehlt. Soll man warten, bis irgendwann genau das passiert, um ihn dann endgültig wegzusperren? Die Staatsanwaltschaft Bayreuth ist der Ansicht: Nein, soll man nicht. Sie hält den 40-Jährigen für so gefährlich, dass sie den mehrfach verurteilten Straftäter auf unbestimmte Zeit in Sicherungsverwahrung schicken will.

Doch für die Sicherungsverwahrung gelten hohe Hürden. Und ob diese im Fall von Temur K. überschritten sind, das ist nun Gegenstand der Verhandlung vor der Großen Strafkammer am Landgericht Bayreuth. Die zentrale Frage in der Verhandlung: Ist der verurteilte Straftäter Temur K. noch therapierbar? Therapien wurden versucht. Zuerst im Bezirkskrankenhaus Bayreuth, dann im BKH Straubing und schließlich im Straubinger Gefängnis, in dem Temur K. mittlerweile einsitzt.

Temur K. will in Therapie

Am ersten Verhandlungstag am Montag in Bayreuth waren neun Psychologen und Sozialpädagogen im Zeugenstand, die in den vergangenen Jahren mit Temur K. gearbeitet haben. Weit scheint keiner von ihnen gekommen zu sein. Entweder, weil sie glauben, dass der 40-Jährige nicht therapierbar ist. Oder schlicht, weil er mal wieder in eine andere Anstalt verlegt wurde oder es in der jeweiligen Einrichtung Personalwechsel gegeben hat.

Temur K. selbst sagt immer wieder, er wolle eine Therapie machen. Genau das versucht auch sein Verteidiger darzulegen. Die Zeugen machen dazu unterschiedliche Aussagen. Sie beschreiben ihn manchmal als gesprächsbereit und charmant, manchmal als störrisch und aufbrausend. Ob Temur K. noch eine allerletzte Chance bekommt, entscheidet die Große Strafkammer an diesem Freitag.

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