Thema Peggy-Prozess: Das Gerücht vom Fehlstart

Von Manfred Scherer

Man könnte es sich leicht machen und sagen: Noch vor dem Beginn des Peggy-Prozesses am kommenden Donnerstag hat die Justiz einen Fehlstart hingelegt: Erst wird der für den Fall zuständige Oberstaatsanwalt ausgewechselt, dann verbreiten viele Medien – darunter auch solche, die als seriös gelten – harsche Vorwürfe gegen den Vorsitzenden Richter des Wiederaufnahmeverfahrens. Eine angebliche Absprache wird kolportiert und damit dem Richter Michael Eckstein ohne Nennung von Quellen Voreingenommenheit unterstellt.

 
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Man kann es sich aber auch schwer machen – und das müssen Journalisten immer tun – und Behauptungen hinterfragen. Dann stellt man fest, dass sogar der Gutachter, mit dem es die pflichtwidrige Absprache gegeben haben soll, das Gerücht harsch ins Reich der Fantasie verweist. Da kann man über die mangelnde Sorgfaltspflicht vieler Kollegen nur mehr den Kopf schütteln. Da geht wohl die Quote vor, die Tragödie, die im Fall Peggy steckt, ist zweitrangig. Und zweitrangig damit wohl auch das Recht jener, endlich eine saubere Aufarbeitung des mysteriösen Mordfalls ohne Leiche zu bekommen.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Entscheidung, den am intensivsten mit dem Fall befassten Staatsanwalt abzulösen, aller Ehren wert: Der Wiederaufnahmeprozess darf nicht belastet werden. Zur Erinnerung: Der betroffene Oberstaatsanwalt erkannte selbst, dass er sich durch einen Verfahrensfehler angreifbar gemacht hatte. Sein Ersuchen, abgelöst zu werden, zeigt, dass die Justiz den Fall mit der gebotenen Sorgfalt behandelt.

Ein paar Tage noch, dann hat endlich das Gericht das Wort – und nur das Gericht. Er wird höchste Zeit.