Man kann es sich aber auch schwer machen – und das müssen Journalisten immer tun – und Behauptungen hinterfragen. Dann stellt man fest, dass sogar der Gutachter, mit dem es die pflichtwidrige Absprache gegeben haben soll, das Gerücht harsch ins Reich der Fantasie verweist. Da kann man über die mangelnde Sorgfaltspflicht vieler Kollegen nur mehr den Kopf schütteln. Da geht wohl die Quote vor, die Tragödie, die im Fall Peggy steckt, ist zweitrangig. Und zweitrangig damit wohl auch das Recht jener, endlich eine saubere Aufarbeitung des mysteriösen Mordfalls ohne Leiche zu bekommen.