Wo die Mietpreisbremse gelten soll, muss nun die Staatsregierung entscheiden Teure Wohnungen in Bayreuth

Von Rudi Wais und Elmar Schatz
Für neue Wohnungen soll die Mietpreisbremse nicht gelten. Foto: dpa Foto: red

Mit einer Mietpreisbremse will die Bundesregierung den teils rasanten Anstieg der Mieten in Universitätsstädten und Ballungszentren begrenzen. Bayreuth belegte mit einem Mietanstieg von 23,3 Prozent im Zeitraum von 2007 bis 2012 deutschlandweit Platz drei.

 
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Die Daten stammen von der Plattform Immobilienscout24. Sie wurden im vergangenen Jahr im Manager Magazin veröffentlicht. Bamberg lag demnach mit 25,8 Prozent Mietanstieg auf Platz zwei, hinter dem Spitzenreiter Ingolstadt mit 33,5 Prozent Mietanstieg, Berlin kam mit 25,8 Prozent Mietanstieg erst auf Platz vier.

Den genannten Mietpreisanstieg für Bayreuth kann der Vorsitzende des Eigentümervereins Haus und Grund, Heinz Hofmann, nicht bestätigen. "Das entspricht nicht meiner Einschätzung", erklärt er auf Anfrage. "Man müsste ermitteln, woher die Zahlen kommen und wie sie ermittelt wurden, man kann diese auf keinen Fall verallgemeinern."

Die Mietpreisbremse ist für Hofmann inakzeptabel. "Sie bestraft Vermieter, die seit Jahren nur moderat die Mieten erhöhen."

Für welche Städte und Gemeinden die am Dienstag zwischen Union und SPD vereinbarte Mietpreisbremse gelten wird, die Mitte kommenden Jahres in Kraft treten soll, muss jetzt die Staatsregierung in München entscheiden. Dazu müsse erst klar sein, welche Kriterien dafür maßgeblich seien - und wie verbindlich der Bund diese formuliere, betonte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums auf Anfrage. Im Gespräch sind unter anderem die jeweilige Leerstandsquote, die Höhe der Miete im bundesweiten Vergleich sowie eine Nachfrage, die das Angebot an Wohnungen deutlich übersteigt.

Anders als zwischenzeitlich geplant, könnten nun auch solche Städte und Gemeinden eine Mietpreisbremse einführen, die keinen Mietspiegel haben, teilte der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) mit. Damit sei eine wichtige Forderung Bayerns erfüllt worden. Auf Drängen der Union gilt die Mietpreisbremse aber nicht für Wohnungen, die neu gebaut werden. Auch beim ersten Mieter nach einer größeren Modernisierung muss der Eigentümer sie nicht einhalten.

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