Im Landgericht wurde am Freitagmittag ein Bayreuther wegen dreimaligen sexuellen Missbrauchs zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Außerdem muss der Mann 2.000 Euro Geldauflage bezahlen. Er hatte sich an der Achtjährigen vergangen.