„Die Kammer war der Überzeugung, dass der Angeklagte ein Gefährder war und ein Gefährder ist.“ Auch der Vorsitzende Richter Michael Eckstein sagte: „Wir gehen davon aus, dass der Angeklagte ein Gefährder war und dies vor seiner Umgebung verschleiern konnte.“ Das Gericht sieht bei dem Mann Fluchtgefahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.