Syrer muss ins Gefängnis

 Foto: red

Weil er einen Terroranschlag plante, muss ein junger Syrer ins Gefängnis. Das Landgericht Bayreuth verurteilte den 19-Jährigen am Mittwoch zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die - und das ist laut einem Gerichtssprecher eher außergewöhnlich - nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

 
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„Die Kammer war der Überzeugung, dass der Angeklagte ein Gefährder war und ein Gefährder ist.“ Auch der Vorsitzende Richter Michael Eckstein sagte: „Wir gehen davon aus, dass der Angeklagte ein Gefährder war und dies vor seiner Umgebung verschleiern konnte.“ Das Gericht sieht bei dem Mann Fluchtgefahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ans Tageslicht gekommen waren die Terrorpläne des Mannes, der vor rund drei Jahren als Flüchtling nach Deutschland eingereist war, eher zufällig: Die Ermittler hatten den Syrer eigentlich wegen anderer Straftaten im Visier. Als Polizisten im vergangenen Sommer seine Wohnung in Pegnitz (Landkreis Bayreuth) durchsuchten, entdeckten sie aber Verdächtiges: Propagandamaterial der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), Videos von brutalen Hinrichtungen, Anleitungen zum Bombenbau und ein Video mit kinderpornografischem Inhalt.

In der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft München hieß es zudem: „Spätestens Mitte Juni 2016 fasste der Angeschuldigte den Entschluss, in Deutschland oder Syrien einen Terroranschlag zu begehen, bei dem möglichst viele Menschen getötet werden sollten.“

Auf dem Handy des Syrers war nach Worten eines Polizisten darüber hinaus ein Bekennervideo des Attentäters von Ansbach gespeichert. Bei dem Bombenanschlag im Juli 2016 waren 15 Menschen teils schwer verletzt worden. Der Attentäter, ein 27 Jahre alter Flüchtling aus Syrien, kam ums Leben. Der IS reklamierte den Anschlag für sich.

Der Angeklagte rechtfertigte die Funde vor Gericht damit, dass er täglich mehrere Tausend Nachrichten über einen Messenger-Dienst auf sein Handy bekomme. Ein Video zur Bombenherstellung habe er geöffnet ohne zu wissen, was sich hinter dem Link verbarg. Es habe ihn auch nicht interessiert, deshalb habe er die Seite wieder geschlossen. Den Besitz des kinderpornografischen Materials ließ er über seinen Verteidiger einräumen. Er betonte aber bis zuletzt: „Ich bin kein Terrorist.“

Der Gerichtssprecher sagte über den Angeklagten jedoch: „Er hatte zwei Seiten.“ Die des Vorzeige-Asylbewerbers und eine dunkle Seite. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und zehn Monate Haft für den Mann gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf vier Wochen Jugendarrest. In das Urteil fließen unter anderem auch die Verbreitung von IS-Symbolen, der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie und Fahren ohne Fahrerlaubnis ein.

dpa

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