Unter anderem über Menschenansammlungen, Einsätzen von Rettungskräften und Polizei sowie in An- und Abflugbereichen von Flughäfen herrscht Drohnen-Flugverbot. Für Geräte ab 250 Gramm oder wenn diese Töne und Bilder aufnehmen können, sind Flüge über Wohngrundstücken Tabu.
Strengere Regeln für zivile Drohnen
Redaktion 07.04.2017 - 14:13 Uhr