Es geht um die Erschließungskosten für eine Straße in Spies Streit zwischen Anwohnern und der Stadt

Von Luisa Degenhardt
Norbert Grünwald zeigt auf dem Balkon seines Hauses auf das geplante Baugebiet gegenüber. Für die Erschließung der Straße, die auf dem Foto nicht zu sehen ist, sollen die Anwohner zahlen. ⋌Foto: Archiv/Luisa Degenhardt Foto: red

Nächste Runde im Streit zwischen Anwohnern und der Stadt Betzenstein um die Erschließungskosten für eine Straße in Spies: Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat den Antrag für eine Feststellungsklage der Spieser Bürger angenommen.

 
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Die Fronten scheinen verhärtet zwischen den Spieser Anwohnern und der Stadt Betzenstein. Wie berichtet, ist der Stein des Anstoßes das geplante Baugebiet Burgleithe. Ohne eine erschlossene Zufahrtsstraße kann das allerdings nicht realisiert werden.

Fronten sind verhärtet

Für diesen Ausbau müssen die Spieser zahlen, 17 Anwohner sind betroffen. Dazu zählen auch Norbert Grünwald und seine Lebensgefährtin. Sie wehren sich gegen die Kosten, die sie übernehmen sollen. Laut Grünwald haben die Spieser nämlich vor 30 Jahren schon einmal für die Erschließung inklusive Kanalisation, Beleuchtung, Strom, Wasserver- und -entsorgung bezahlt. Und jetzt noch mal in die Tasche greifen müssen – das sehen sie nicht ein. Denn laut Gesetz müssen Anwohner nur einmal für Erschließungskosten aufkommen.

Gemäß der Erschließungsbeitragssatzung müssten die Bürger 90 Prozent der Kosten übernehmen, während die Stadt zehn Prozent trägt. Weil sich Anwohner und Stadt in der Sache nicht einigen konnten, beschäftigt sie nun das Gericht. In einer Nachricht an die Redaktion teilt Norbert Grünwald mit, dass die Stadt sich am 11. Februar schriftlich zu der Angelegenheit geäußert hat. Das Schreiben ging ans Verwaltungsgericht. Demnach sei der Antrag der Spieser unbegründet, eine gerichtliche Klärung aber nötig.

Problem Bebauungsplan

„Weiter heißt es, dass eine rechtmäßige Erschließung nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Bebauungsplanes möglich ist, dieser (aus 1971) jedoch nicht mehr „auffindbar“ ist“, schreibt Grünwald. Will heißen: Die Stadt hat die Unterlagen verschlampt. Roland Leuchner, geschäftsleitender Beamter der Stadt Betzenstein, hält dagegen: „Nach unseren Unterlagen gibt es keinen Bebauungsplan aus dem Jahr 1971. Der erste und einzige stammt aus 1981.“ Weitere Unterlagen zu den Erschließungsmaßnahmen seien „lückenhaft“ oder „unvollständig“, so Grünwald. Laut Leuchner ist jedoch lediglich nicht feststellbar, ob die Gemeinde Spies eine Erschließungsbeitragssatzung erlassen hat.

Kein Beschluss zu finden

In den Beschlussbüchern der Gemeinde Spies finde sich jedenfalls kein Beschluss dazu. In ihrem Schreiben ans Gericht räumt die Stadt laut Grünwald ein, dass Maßnahmen zur Erschließung der Straße stattgefunden haben, die jedoch keiner „neuzeitlichen Bauweise“ entsprechen. Zudem sei das Straßenmaterial nach 35 Jahren verbraucht. Laut Grünwald muss allerdings etwas anderes im Fokus stehen: „Dass es aber um die Frage geht, wie wurde diese Anlage vor über 30 Jahren hergestellt (und nicht, wie sieht die Straße heute aus), wird ignoriert.“ Roland Leuchner dazu: „Die Straße wurde noch nicht fertiggestellt. Es wurden bislang noch keine Erschließungsbeiträge festgesetzt.“ Grünwald schreibt weiter: „Nun stellt sich aber doch auch noch die Frage, wie eine Gemeindeverwaltung rechtsstaatlich handeln will, wenn sie die dafür notwendigen Bebauungspläne und weiter Unterlagen verschlampt hat?“

Keine Unterlagen verschlampt

Laut Leuchner hat die Stadt keineswegs Unterlagen verschlampt. Der Bebauungsplan von 1981 könne jederzeit eingesehen werden. Der 61-jährige Grünwald unterstellt der Stadt, dass sie die Straße absichtlich verfallen ließ.

Das will Leuchner so nicht stehen lassen: „Die Straße wurde ordentlich unterhalten, bei einer geschotterten Fahrbahn kann man nicht allzu viel machen.“ Grünwald verweist außerdem auf eine Satzungsänderung, welche die Stadt im aktuellen Amtsblatt veröffentlicht hat. Paragraf acht betrifft die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen. Darin heißt es, dass Straßen dann endgültig hergestellt sind, wenn „eine Pflasterung, eine Asphalt-, Teer-, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise“ vorliegt. Norbert Grünwald stört sich an der Formulierung „neuzeitlicher Bauweise“. Denn damit „sind der Behördenwillkür keine Grenzen mehr gesetzt“, sagt er. Er hat auch ein Beispiel parat: „Sollte dem Stadtrat irgendwann einfallen, dass Straßen ohne separaten Radweg nicht „neuzeitlich“ sind, wird eben komplett neu erschlossen“, so Grünwald. Die Änderung der Satzung wirke sich auf das komplette Gemeindegebiet aus.

Doch Leuchner hält dagegen: Diese Formulierung finde sich in allen Erschließungsbeitragssatzungen.Grundlage dafür seien öffentliche Mustersatzungen. Ob die Stadt aber tatsächlich jederzeit neue Erschließungsmaßnahmen ansetzen kann, dazu äußert sich Leuchner nicht. Norbert Grünwald wird nun Einspruch einlegen gegen die Satzungsänderung. Auch weil sie gegen die Bayerische Bauordnung verstoße. Darin ist nämlich geregelt, dass eine Erschließungsanlage grundsätzlich nur einmal „endgültig hergestellt“ wird. Auch hier bleibt Leuchners Aussage knapp: „In der Satzung steht nichts Gegenteiliges.“ Die Einsprüche der anderen Anwohner dürften mittlerweile zugestellt sein.

Nürnberger Str. 5, 91282 Betzenstein