Streit unter Flaschensammlern vor Gericht

Von Manfred Scherer
Foto: Britta Pedersen dpa-Archiv Foto: red

Ein erwachsener Mann greift ein Kind und einen Jugendlichen an. Den Jugendlichen soll er sogar mit einer abgebrochenen Bierflasche verletzt haben. Im Strafprozess gegen den Ausländer, der im Landkreis lebt, bleibt die Frage, was dahinter steckt, lange offen.

 
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Der 29-jährige Angeklagte ist Kurde, er spricht kein Wort deutsch. Er musste mit dem Bus aus dem Landkreis nach Bayreuth kommen, um sich im Justizpalast diesen Vorwürfen zu stellen: Bei einem Sommerfest in der Gemeinde, in der er lebt, soll er einem Zwölfjährigen erst den Arm herumgedreht und ihn dann am Tag darauf mit einer Geste, bei er mit dem Finger quer über den Adamsapfel fuhr und die weltweit Halsabschneiden bedeutet, bedroht haben. Als der ältere Bruder des Jungen noch einen Tag später bei einem neuerlichen Streit zwischen dem Angeklagten und dem Zwölfjährigen einschritt, soll er den 16-Jährigen mit einer abgebrochenen Bierflasche am Arm verletzt haben.

Er bestreitet Angriff mit der Scherbe

Aus der Übersetzung eines Kurdisch-Dolmetschers geht hervor: Der Angeklagte will nicht so recht mit der Sprache herausrücken. Er sagt, der Zwölfjährige habe ihn provoziert und „wollte Streit anfangen“. Erst die konkrete Nachfrage vom Amtsrichterin Christiane Breunig: „Haben Sie ihm den Arm umgedreht? Es gibt Zeugen, die das gesehen haben“, sagt der Angeklagte aus: „Ich habe was getrunken und Wut gehabt. Ja, schon, ich habe den Arm umgedreht.“ Auf die Frage nach der Halsabschneidegeste bekommt die Richterin keine konkrete Antwort.

Und zum Anklagevorwurf, den älteren Bruder mit der Scherbe verletzt zu haben, sagt der Angeklagte: Er habe noch mit dem jüngeren Bruder diskutiert und gestritten, da sei der ältere Bruder auf ihn los und „hat sich gestoßen“ - er habe nämlich gerade eine zerbrochene Bierflasche vom Boden aufgehoben, um sie wegzuwerfen.

Ein Zeuge vom Hörensagen

Diese Einlassung als Lüge widerlegen sollte ein Zeuge. Der Mann ist Vermieter einer ausländischen Familie; zu dieser Familie gehören der Zwölf- und der 16-Jährige. Im Prozess konnte der Zeuge einen Hnweis auf den möglichen Hintergrund für die Taten geben: Der Angeklagte und die zwei Brüder gehören offenbar zu zwei rivalisierenden Lagern, die in dem Ort im Landkreis ihre Einkünfte mit dem Sammeln von Pfandflaschen aufbessern.

Der Zeuge erklärte, dass er die ersten beiden Taten gegen den Zwölfjährigen beobachtet habe: Er könne sowohl das Armumdrehen als auch die Halsabschneidegeste bestätigen. Aber bei dem Angriff mit der Flaschenscherbe war der Zeuge nicht selbst dabei. Von diesem Angriff habe er lediglich gehört und die Verletzung am Arm des Jugendlichen gesehen.

Dies hatte zur Folge, dass Amtsrichterin Breunig den Fall nicht abschließen konnte: Für einen weiteren Prozesstermin hat sie nun den 16-Jährigen als mutmaßliches Opfer geladen. Dann wird neben dem Kurdisch-Übersetzer auch ein Arabisch-Dolmetscher zum Einsatz kommen.

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