Streit um neue Norm für Volksfest-Oldies

Foto: Marc Müller/dpa Foto: red

Sie stehen seit Jahrzehnten auf der Wiesn und anderen Volksfesten - und sollen plötzlich strengen Standards genügen: Der Streit um neue technische Vorgaben auch für ältere Karussells und Fahrgeschäfte hat am Donnerstag den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München beschäftigt.

 
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Der Schausteller Eduard Hohmann wehrt sich dagegen, dass er mit seinem gut 25 Jahre alten Fahrgeschäft „Magic“ neue DIN-Vorschriften einhalten soll, die beim Bau seines Geschäfts noch gar nicht galten.

Umbauten seien mit hohen Kosten verbunden - und sicherheitstechnisch nicht unbedingt sinnvoll, sagen die Schaustellerverbände. Bei der Umsetzung der EU-Norm für die Gesetzgebung Bayerns sei etwas nicht richtig gelaufen. Das Gericht soll nun prüfen, ob die Norm wirksam in die bayerischen Baubestimmungen übernommen worden ist.

Es gehe um die Sicherheit, argumentiert der TÜV. Die Schausteller hingegen sehen keinen Sicherheitsgewinn. Die deutschen Fahrgeschäfte gehörten zu den sichersten weltweit, argumentieren der Deutsche Schaustellerbund und der Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute.

Ein Urteil wird für nächste Woche erwartet. In der ersten Instanz hatte Hohmann 2015 vor dem Verwaltungsgericht in München Recht bekommen. Nun allerdings steht der Erfolg auf der Kippe. Mehrere Hundert Betreiber von Fliegenden Bauten sind nach Schätzungen von den neuen Vorgaben betroffen.

dpa

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