Streit um Bordell-Bau vor Gericht

 Foto: red

Die Stadt Augsburg hat zurecht die Baugenehmigung für ein Großbordell verweigert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied in einem am Montag veröffentlichten Urteil, dass der Betreiber des geplanten Bordells keine Genehmigung für das Etablissement in einem Industriegebiet erhält. Der VGH-Senat hob damit eine Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichtes auf, wo der Bordellbetreiber noch Recht bekommen hatte (Az. 15B16.1834).

 
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Die Stadt Augsburg hatte eine sogenannte Veränderungssperre erlassen, um zu verhindern, dass die Immobilie zu einem Bordell wird. Erst vor wenigen Tagen war das Thema nochmals im Augsburger Stadtrat besprochen worden. «Die Flächen für Gewerbe und Industrie sollen ihrem eigentlichen Zweck zugeführt werden», hatte Baureferent Gerd Merkle (CSU) das Handeln der Stadt begründet.

Der VGH betonte nun, dass die von der Stadt erlassene Veränderungssperre wirksam sei und dem Bordell entgegenstehe. Die Kommune dürfte Rotlicht-Betriebe im Bebauungsplan in einem Industriegebiet ausschließen. Auf die Frage, ob derartige Bordelle in einem Industrieareal generell unzulässig seien, sei es im konkreten Fall wegen der rechtmäßigen Veränderungssperre nicht angekommen, berichtete ein VGH-Sprecher.

dpa

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