„Heute kann mein Mandant beim besten Willen nicht mehr sagen, was ihm in diesem Moment durch den Kopf schoss.“ Einem der Polizisten sagt der Angeklagte später am Tatort: „Das war Schei..., eine Kurzschlussreaktion, es tut mir leid.“ Als das Opfer am Boden liegt, leistet er zusammen mit anderen Arbeitern Erste Hilfe.
Angeklagter mit Fußfesseln im Gericht
Auf die Fragen des Gerichts antwortet der Angeklagte am Montagmorgen höflich, um Sachlichkeit bemüht. Zwischendurch ringt er dennoch um Fassung: Etwa, als der Vorsitzende Richter, Christoph Gillot, die Tatwaffe aus der brauen Papiertüte schält. Oder, als er in einer Sitzungspause mit seiner Frau sprechen darf; eine harmlose Szene, wären da nicht die Fußfesseln, die nur Trippelschritte zulassen.
Insgesamt neun Zeugen vernimmt das Gericht, darunter mehrere Kollegen von Opfer und Täter. Nicht alle haben die Auseinandersetzung genau verfolgt. Insbesondere dazu, wie heftig das Opfer dem Angeklagten vor dem tödlichen Schlag die Brille von der Nase schlug, variieren die Aussagen zum Teil erheblich. War es ein Klatschen, ein Wischen, eine Ohrfeige, ein Fausthieb?
Opfer erlitt zwei Schädeltraumata
Prof. Peter Betz vom rechtsmedizinischen Institut in Erlangen verdeutlichte indes, mit welcher Wucht der Schlag gegen den Kopf des 55-Jährigen geführt worden sein muss. Letztlich habe das Opfer zwei Schädel-Hirn-Traumata erlitten; eines resultierend aus dem Schlag, das andere aus dem Sturz mit dem Hinterkopf auf den harten Grund. Knochenscherben seien bereits in das Hirngewebe eingedrungen. Ein Teil des Gewebes musste operativ entfernt werden.
„Beides sind schwere Verletzungen“, betonte der Rechtsmediziner. Und: Jede einzelne Verletzung für sich wäre geeignet gewesen, zum Tod zu führen. Wie wuchtig denn dann der Schlag geführt worden sein müsse, wollte das Gericht wissen. „Massivst“, antwortete der Sachverständige. „Es bedarf enormer Gewalt, um das Schädeldach zu zerlegen.“ Eine Gewaltausübung, die ein trainierter Mensch durchaus auch mit einer Hand ausführen könne.
Die Verletzungen führten nach gut eineinhalb Wochen zu einem Multiorganversagen. „Eine typische Folgekomplikation“, so der Rechtsmediziner. Aber auch ohne Komplikationen wäre auf Grund der massiven Hirnschwellung der Tod eingetreten. Der Prozess wird am 25. Januar fortgesetzt.