Bürgermeister Uwe Raab sagt: „Die momentane Rechtslage ist zwar klar und eindeutig.“ Sprich: Nach Kommunalabgabengesetz müssen Gemeinden in der Regel eine solche Satzung haben, mit der Haus- und Grundstücksbesitzer an den Kosten umfangreicher Straßensanierungen beteiligt werden können.