Straße gesperrt: So geht's trotzdem

Symbolfoto: Archiv/Ronald Wittek Foto: red

Straße zu und nichts geht mehr? Ein bisschen was geht doch. Am Montag, 14. November, hat die Erneuerung der ehemaligen B 2 in der Ortsdurchfahrt von Bad Berneck unter Vollsperrung begonnen. Außer Geschäftsleuten und Anliegern müssen sich auch die Autofahrer auf Einschränkungen einstellen. Die Arbeiten sollen drei bis vier Wochen dauern.

 
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Von den Bauarbeiten betroffen sind die Bahnhofstraße, die Rotherstraße, der Marktplatz und die Hofer Straße, teilt das Staatliche Bauamt Bayreuth mit. Dabei werden in Teilbereichen Asphalt- und Pflasterdecken sowie Entwässerungsrinnen saniert. Die Arbeiten werden abschnittsweise ausgeführt. Dennoch ist eine Vollsperrung der Bundesstraße 2 (alt) - jetzt Kreisstraße BT 48 - für den überörtlichen Verkehr erforderlich. Anliegerverkehr ist bis zu den jeweiligen Baubereichen zulässig. Die Zufahrtsmöglichkeiten sowie die Umleitungsstrecke sind ausgeschildert.

 

 

Überörtliche Umleitungen: Umfahrungsmöglichkeiten für den überörtlichen Verkehr bestehen östlich von Bad Berneck über die Bundesstraße 303 bis Glasermühle und weiter über die Staatsstraße 2460 - die ehemalige Kreisstraße BT 4 - nach Gefrees beziehungsweise westlich von Bad Berneck über die Bundesstraße 303 und die Autobahn 9 zu den Anschlussstellen Marktschorgast oder Gefrees.

ÖPNV und Schulbusse: Des Weiteren können während der Baumaßnahme die Haltestellen „Marktplatz“ und „Bahnhofstraße“ auf Grund der beengten Durchfahrtsmöglichkeit nicht bedient werden. Dies gilt für den Linien- und Schulbusverkehr. Als Einstiegsmöglichkeit steht hier die Haltestelle „Busbahnhof“ zur Verfügung. Für Schüler, die nördlich von Bad Berneck wohnen (Wasserknoden, Hohenknoden, Gefrees, usw.) bzw. von Bärnreuth kommen und den Schulbus nutzen, entstehen durch den Einsatz eines zusätzlichen Busses keine Änderungen.

Anlieger: Um die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke bestmöglich zu gewährleisten, werden die Arbeiten abschnittsweise ausgeführt. Für die unmittelbar betroffenen Anlieger bestehen vorerst die nachfolgend beschriebenen Zufahrtsmöglichkeiten:

Bahnhofstraße und Rotherstraße bis Hausnummer 53 beziehungsweise 66: Für die Durchführung von kleinflächigen Deckensanierungen sind stellenweise Fahrbahneinengungen erforderlich. Die Verkehrsregelung erfolgt hier über Verkehrszeichen. Der Anliegerverkehr ist von der Bundesstraße 303 aus im gesamten Zeitraum möglich. Von und nach Norden (Marktplatz/Hofer Straße) ist die An-/ Abfahrt nicht immer möglich. Die Arbeiten werden in Abhängigkeit des übrigen Bauablaufes im Zeitraum der Vollsperrung ausgeführt, so das Bauamt.

Rotherstraße 51 beziehungsweise 64 bis Hoferstraße  1a bis 12 sowie Marktplatz: Beginnend am 14. November werden die Fugen der Pflasterrinnen saniert und punktuell beziehungsweise kleinflächig das Pflaster im Bereich von Fahrbahreinbauten neu verlegt. Für die Arbeiten sind lediglich Fahrbahneinengungen erforderlich. Der Anliegerverkehr ist dadurch vorerst weiterhin möglich.

Voraussichtlich ab 21. November wird dann der Pflasterbelag der Fahrbahn im Bereich der Rotherstraße 51 und 62 vollständig ausgebaut und neu verlegt. Nach Abschluss dieser Pflasterarbeiten erfolgt die Sanierung der Pflasterdecke zwischen Rotherstraße 31/ 48 bis einschließlich dem Zebrastreifen am Marktplatz. Beim flächigen Ausbau des Pflasters kann dann der unmittelbare Baubereich nicht befahren werden. Die Zufahrt bis zum gesperrten Baubereich erfolgt entweder von der B 303 aus über Bahnhofstraße und Rohterstraße beziehungsweise von Norden über Wasserknoden oder das untergeordnete Straßennetz über den Rimlasgrund und Rimlas.

Einmündung An der Ölschnitz /Marktplatz zwischen Hausnummer 16 und 17: Die Einmündung ist seit Montag, 14. November, für etwa eine Woche nicht benutzbar, da die Entwässerungsrinne im Einmündungsbereich erneuert werden muss und eine entsprechende Abbindezeit des Unterbetons einzuhalten ist. Die Zufahrtsmöglichkeit besteht rückwärtig über die Straße An der Ölschnitz und den Kolonadenweg. Zu beachten sind hierbei die bestehenden Gewichtsbeschränkungen der Straße beziehungsweise der Ölschnitzbrücke von zwei und sechs Tonnen.

Hoferstraße 12 bis 35 (nördlicher Ortsausgang): Im Zeitraum der Vollsperrung wird hier die Asphaltdecke auf ganzer Fahrbahnbreite erneuert. Für diese Arbeiten werden einschließlich der Auskühlzeit des Asphaltes etwa zweieinhalb Arbeitstage benötigt. Währenddessen ist eine direkte Zufahrt zu den angrenzenden Grundstücken/ Anwesen nicht möglich. Anwohner können hier von Süden nur bis zum Abzweig Kirchenring zufahren. Über den genauen Ausführungstermin werden die betroffenen Anlieger nochmals zeitnah informiert.

"Mit der Einteilung in kleine Abschnitte wurde versucht, für die betroffenen Anwohner eine Zufahrtmöglichkeit zu ihren Anwesen weitestgehend aufrecht zu erhalten", so das Bauamt, "Behinderungen und Umwegigkeiten können jedoch nicht vollständig vermieden werden."

Über Änderungen oder Anpassungen der zuvor genannten Zufahrtsmöglichkeiten auf Grund des Baufortschrittes informiert die Behörde aktuell auf ihrer Internetseite.

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