Im Fokus steht vor allem die vorübergehende Vermietung von Wohnungen an Touristen. Wer seine Wohnung in Gebieten mit Wohnraummangel dadurch dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzieht, soll künftig nicht nur mit bis zu 50.000 Euro, sondern mit bis zu einer halben Million Euro Bußgeld belangt werden können. Außerdem wird das Gesetz noch klarer als bisher festlegen, wann die Grenze zur Zweckentfremdung überschritten ist, und die Durchsetzung des Verbots verbessern.