Strafen bei Zweckentfremdung von Wohnraum

 Foto: red

Das Kabinett will höhere Strafen für die Zweckentfremdung von Wohnraum einführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen die Minister am Dienstag, wie die Staatskanzlei in München mitteilte. Die Änderung des eigentlich im Sommer auslaufenden Gesetzes solle es Gemeinden mit Wohnraummangel ermöglichen, den Wohnungsbestand dauerhaft und noch effektiver zu schützen.

 
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Im Fokus steht vor allem die vorübergehende Vermietung von Wohnungen an Touristen. Wer seine Wohnung in Gebieten mit Wohnraummangel dadurch dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzieht, soll künftig nicht nur mit bis zu 50.000 Euro, sondern mit bis zu einer halben Million Euro Bußgeld belangt werden können. Außerdem wird das Gesetz noch klarer als bisher festlegen, wann die Grenze zur Zweckentfremdung überschritten ist, und die Durchsetzung des Verbots verbessern.

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßte das Vorhaben im Grundsatz. Deren wohnungsbaupolitischer Sprecher Andreas Lotte betonte aber, dass auch das Anbieten und Bewerben von zweckentfremdetem Wohnraum als Ordnungswidrigkeit geahndet und eine Entfernungspflicht von Angeboten und Werbung eingeführt werden müsse. «Das richtet sich zum Beispiel an Internetportale wie Airbnb.» Auch sollte die Miete von möblierten Wohnungen auf maximal 15 Prozent über der ortsüblichen Miete beschränkt werden.

dpa

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