Insassen behaupten "Schock"
In der Äußeren Nürnberger Straße missachtete der Fahrer die zwei roten Ampeln in Höhe der Abfahrten auf die Autobahn."Es war ein Glück, dass das Verkehrsaufkommen zu dieser Zeit sehr gering war", sagte der Polizist als Zeuge. Und doch beschreibt er die Fahrweise des Angeklagten als "riskant, halsbrecherisch". In Wolfsbach bog der 19-Jährige auf das Gelände eines Autohauses, drehte dort eine Runde. Als die verfolgenden Polizisten schon glaubten, der Wagen würde gestoppt und die Insassen würden vielleicht zu Fuß flüchten, wurde der Fluchtwagen wieder auf die B 2 gesteuert und raste Richtung Süden. Zweimal musste der Streifenbeamte eine Vollbremsung und eine Ausweichmanöver machen, weil der Fluchtfahrer abrupt abbremste und danach wieder das Gaspedal durchtrat.
Zwischen Wolfsbach und Creußen gab der der Polizist auf: "Er fuhr so schnell, dass ich nichts mehr riskieren wollte. Und ich wollte den Verfolgten nicht ins Unglück treiben." Über das Kennzeichen ermittelte die Polizei später dennoch den Fahrer.
Der junge Mann, dessen Auto der Angeklagte gefahren hatte, berichtete als Zeuge vor Gericht, dass es eigentlich keinen Grund gegeben habe, vor der Polizei zu flüchten. Man habe dem Kumpel am Steuer durchaus gesagt, er möge anhalten, aber wohl nicht mit allzu großem Nachdruck. Er behauptet: "Wir standen alle unter Schock."
Ein altgedienter Sozialarbeiter des Kreisjugendamtes stufte das rasante Fahrverhalten als "jugendtypisch" ein: "Es erinnert mich an ein Computerspiel."
Bei seiner Fahrt beging der Jugendliche mehrere Straftaten: Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Richter Meixner ordnete an, dass der Angeklagte erst in elf Monaten wieder eine Fahrerlaubnis beantragen darf, und er resümierte: "Man kann es nicht beweisen, aber der Verdacht drängt sich auf, dass vielleicht mehr dahinter steckt."