Zwei Männer aus Hollfeld beenden ihre Freundschaft mit einem Gewaltausbruch Strafe für Schlag mit Fleischklopfer

Von Manfred Scherer
Weil ein 35-jähriger aus Hollfeld seinen Nachbarn mit einem Fleischklopfer geschlagen hat, wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt Foto: Britta Pedersen dpa-Archiv Foto: red

Sie sind noch Nachbarn. Sie waren mal Freunde. Die Freundschaft endete in einem Gewaltausbruch. Weil ein Mann aus Hollfeld einem Gleichaltrigen mit einem Fleischklopfer gegen den Hinterkopf schlug, wurde er am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.

 
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Der 14. Juli markiert das Ende einer Freundschaft. Doch über das Ende dieser Freunschaft gibt es zwei unterschiedliche Erzählungen.

Die Version des Angeklagten: Die beiden 35 Jahre alten Männer leben Tür an Tür. Man trank gemeinsam, man saß oft zusammen beim Grillen draußen. Am 14. Juli lud der Angeklagte aber jemand anderen ein. Warf den Grill an, legte das Fleisch bereit. "Er ist richtig abgedreht", beschrieb der Angeklagte der Amtsrichterin Christiane Breunig die Reaktion seines Nachbarn darauf. "Er wollte nicht, dass wir draußen grillen." Der Angeklagte sagte, er habe Ärger vermeiden wollen, habe das Grillen abgebrochen. Die Nachbarn hätten sich bereits beschwert über das Geschrei, der im selben Haus wohnende Vermieter habe Ruhe einegfordert. Sein ehemaliger Freund und Nachbar habe dennoch gebrüllt: "Wenn ich dich noch antreffe, schlag ich dich zusammen."

Der Angeklagte sagt, er habe Angst gekriegt

Kurz darauf, der Angeklagte hatte Müll rausgebracht, eskalierte der Streit erneut: "Er hat mich abgefangen, es wolte unbedingt mit in meine Wohnung." Dort habe der andere reden wollen, ein Bier verlangt, sei aggressiv geworden: "Ich habe Angst gekriegt. Er hat mir einen Stoß versetzt und ist auf mich zu. Ich habe hinter mich gegriffen und den Fleischklopfer zu Fassen gekriegt." Ja, er habe den Nachbarn auf den Kopf geschlagen: "Ich habe mich gleich entschuldigt. Wir sind beide erschrocken. Und danach haben wir uns erstmal wieder vertragen."

Die Version des Nachbarn: "Erschrocken? Vertragen? Ich weiß nicht. Ich weiß nur, dass ich eine Gehirnerschütterung hatte und drei Wochen lang Kopfschmerzen. Die ersten drei Tage konnte ich gar nicht Fernsehschauen. " Dass er den Angeklagten im Streit gestoßen habe, verneint der Nachbar als Zeuge, schließt aber nicht aus, dass er ihn "weggeschubst" habe: "Naja, ich hatte schon fünf Bier getrunken." Der Zeuge bestätigt, dass er den neuen Freund des Angeklagten nicht ertragen könne, weil der immer über ihn, den Zeugen, "schimpfe". Nur deshalb habe er das Grillevent gestört. Nein, er habe sich nicht in die Wohnung des Angeklagten gedrängt - im Gegenteil: "Er wollte mit mir reden." Und dann habe man "diskutiert, warum die Freundschaft geendet ist. Es ging hin und her." Das "Hin und Her" war Richterin Breunig nicht konkret genug, sie fragte nach: "Was ist das, das Hin und Her?" Der Zeuge beantwortete die Frage mit: "Naja, halt A...loch und Dreggs... und so." Der Angeklagte sei ihm sogar bis in seine Wohnung gefolgt, da habe er ihm dann "zwei Ohrfeigen verpasst".

Dies bewegte Verteidiger Dirk Stephan zur Nachfrage: "Woher kommen dann die vielen blauen Flecken, die mein Mandant hatte an Armen und Schienbeinen?" Der Zeuge bestätigt, dass gegen ihn ein Verfahren wegen Körperverletzung laufe.

Der Staatsanwalt stufte den Schlag als minder schweren Fall ein und beantragte 150 Tagessätze Geldstrafe. Der Verteidiger beurteilte die Sache ähnlich und beantragt 90 Tagessätze. Richterin Breunig verhängte 130 Tagessätze zu je 40 Euro, also insgesamt 5200 Euro.Angesichts des metallenen Fleischklopfers mit den scharfen Zacken könne der Angeklagte froh sein, dass "nicht mehr passiert ist."

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