Strafe für Pfefferspray-Angriff

Von Manfred Scherer
Ein 40-Jährigen wurde nun vom Bayreuther Amtsgericht bestraft, weil sie zwei Betrunkene mit Pfefferspray angegriffen hatte. Foto: Archiv, dpa Foto: red

Eine Frau macht zwei baumlange Männer nieder – angeblich aus Angst. Ihre Waffe: Pfefferspray. Dafür hat Amtsrichter Torsten Meyer die 40-Jährige nun verurteilt. Warum der Richter den Angriff für unbegründet hält und der Verteidiger nun eine Drohne starten will.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die Pfefferattacke fand Sonntagnacht am 12. Februar im Baumsaal am Markt statt. Die zwei Männer waren nach einer Zechtour auf dem Weg zum Taxistand in der Schulstraße.

Konnten die zwei aufgrund ihrer Alkoholisierungen keinen geraden Weg mehr laufen? Waren sie unabsichtlich auf die im Baumsaal mitsamt Rollköfferchen stehende Frau zugewankt? Fühlte die sich angepöbelt?

Zeugen schildern Angriff aus dem Dunkel

Während die Angeklagte, die, wie berichtet, zu einem ersten Prozesstermin nicht erschienen war, sagte, sie habe sich von den beiden Männern bedroht gefühlt, bestritten diese den Vorwurf: Beide Zeugen sagten aus, die Frau sei aus dem Dunkeln unvermittelt auf sie losgegangen.

Laut der Anklage bekam einer der Männer eine Ladung des Pfeffersprays voll ins Gesicht und ging mit tränenden Augen vor Schmerz zu Boden. Dem anderen verwehrte die Angreiferin, seinem Kumpel zu Hilfe zu kommen.

Verteidiger glaubt den Zeugen nicht

Im Prozess zog Verteidiger Gert Lowack die Aussage der zwei Männer in Zweifel. Er stellte die Frage, ob die angetrunkenen Männer nicht vor lauter Übermut mal so auf die Frau zugesteuert seien – und dieser eben dadurch Angst eingejagt hätten.

Seine Mandantin, eine Unternehmensberaterin, sei an jenem Tag von einem sehr schwierigen und offenbar wenig erfolgreichen Gespräch mit Kunden in Frankfurt per Bahn nach Bayreuth zurückgekommen.

Sie sei damals nervlich so angeschlagen gewesen, dass sie nicht in ihre Bayreuther Wohnung fuhr, sondern in einem hiesigen Hotel übernachtet habe.

Richter sieht keine Notwehrsituation

Lowack plädierte auf Notwehr und beantragt, seine Mandantin freizusprechen. Den Argumenten des Verteidigers folgte Richter Meyer nicht: Die Notwehrfrage wäre nur dann zu diskutieren gewesen, wenn die Frau zur Seite gegangen wäre oder den Männern ausgewichen wäre und diese ihr hinterhergegangen wären. Dafür aber habe der Prozess keinen Anhaltspunkt erbracht. Er sprach die Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Anwalt will die Drohne starten

Verteidiger Lowack kündigte auf Nachfrage des Kuriers an, er werde in Berufung gehen. Dafür will er am Markt mit einer Drohne von oben den Baumsaal filmen, um so zu klären, wie weit die zwei Männer von ihrem Weg zum Taxistand abgewichen sein könnten und ob sich daraus nicht ein Hinweis darauf ergeben könnte, dass die Betrunkenen vielleicht doch auf die Frau zusteuerten.

Bilder