Außerdem klangen Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Steinhart an, der vor einigen Jahren in Briefen damit drohte, die Therme Fichtelberg zu schließen. Vor Gericht aber argumentierte er, das sei nicht so gemeint gewesen. Richter Eberl: „Welche der Aussagen des Geschäftsführers soll man nun ernst nehmen?“
Weiter hatte Steinhart von der Gemeinde gefordert, sie solle ihm die Umsatzsteuer zurückzahlen, die sie von ihm verlangt hatte. Und er verlangte dafür sogar Schadenersatz. Auch damit scheiterte er vor Gericht. Tatsächlich lagen auf den Pachtzahlungen, die Steinhart leistete, keine Umsatzsteuer. Aber, so das Gericht, „die Gemeinde hat das Geld nicht mehr“, denn sie hat es an das Finanzamt weiter geleitet. Dass ihr Vertragspartner Steinhart aber dafür noch Schadenersatz verlange, sei „treuwidrig“. Das dürfe er nicht.
Nur auf knapp 240.000 Euro bleibt die Gemeinde sitzen. Weil Steinhart laut Gericht „in finanzielle Schwierigkeiten“ gekommen war, hatte Fichtelberg im Jahr 2007 einen Kredit für eine Zwischenfinanzierung aufgenommen. Diese Summe sei durch keinen Vertrag abgedeckt.
Bürgermeister Georg Ritter (CSU) wollte sich nicht zu dem Urteil äußern. Er will erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Auch Steinhart äußerte sich nicht.
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