Bad-Betreiber verliert gegen Fichtelberg - keine Schadenersatzansprüche Kristalltherme Fichtelberg: Steinhart muss zahlen

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Jetzt ist es amtlich: Heinz Steinhart schuldet der Gemeinde Fichtelberg knapp eine Million Euro. Foto: Lapp/Archiv Foto: red

Ein Sieg auf ganzer Linie für Fichtelberg: Genau 986.000 Euro muss Badbetreiber Heinz Steinhart (72) an die Gemeindekasse überweisen. Das Oberlandgericht Bamberg hat in seinem Urteil vom Donnerstag bestätigt: Steinhart hat zu Unrecht seine Zahlungen für Therme, Mitarbeiter, Müll und Abwasser eingestellt. Und Schadenersatz gibt es auch nicht für ihn.

 
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Drei Jahre lang tobte der Rechtsstreit um die knappe Million. Vor dem Landgericht Bayreuth hatte die Gemeinde gewonnen, dann zog Steinhart vor die nächste Instanz. Er wollte nicht zahlen, weil die Gemeinde angeblich Verträge verletzt habe. Dem damaligen Bürgermeister José Ricardo Castro-Riemenschneider (CSF) war Steinhart vor, ihn absichtlich bei der Planung eines Kangalzentrums neben der Therme übergangen zu haben. Also stoppte er die unter anderem Ratenzahlungen für die Therme – und forderte Schadenersatz. Beides zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Bamberg unter Vorsitz von Richter Johannes Ebert bestätigte.

Immer wieder betonte Ebert in seiner Begründung, welch ein erfahrener Geschäftsmann Heinz Steinhart sei. Eine Firma aus dem Steinhart-Imperium hat sogar als Geschäftsgrundlage die Übernahme von Management-Verträgen. Also müsse Steinhart sehr wohl den genauen Inhalt des Vertrages gekannt haben, der 2000 zwischen Fichtelberg und der Gemeinde geschlossen wurde.

Darin enthalten war auch eine Garantie, dass – salopp gesagt – Steinhart für die Kosten grade steht. Dazu zählen auch Lohnkosten, Müll- und Abwassergebühren. Bei der Gemeinde war Personal angestellt, das aber für Steinhart arbeitete. „Wer die Leistung bezieht, der zahlt“, so Richter Ebert. Müll- und Abwassergebühren wären sogar noch höher ausgefallen, aber die Gemeinde hatte die Belege nicht vorlegen können.

Steinharts Verteidigungsstrategie war auf ganzer Linie gescheitert. Er pochte immer wieder darauf, beim Kangal-Zentrum „über den Tisch gezogen“ worden zu sein. Denn Castro-Riemenschneider habe es ihm versprochen, dass nur er bauen dürfe. Steinhart nehme „eine Exklusivität in Anspruch, die ihm nicht zusteht“, heißt es in der Urteilsbegründung, er „überspannt den Rahmen“. Erstens gebe es keinen Vertrag. Zweitens sei das gar nicht erlaubt, weil eine öffentliche Ausschreibung nicht gezielt für eine Person gemacht werden dürfe. „Das war dem Geschäftsführer bekannt“, sagte der Richter. Außerdem habe Steinhart sogar noch Bedingungen gestellt, sollte er das Kangalzentrum bauen: Dann sollte Fichtelberg auf Geld aus einem Kredit verzichten, den ihm die Gemeinde gewährt hatte. Damit zeige sich, so das Gericht, dass Steinhart „sehr wohl gewusst“ habe, dass es keine Zusage gegeben habe.

Auch der Hinweis Steinharts, mit dem Brand der Therme im April 2012 hätte sich alles geändert, war für das Gericht nicht ausschlaggebend. Es stimme zwar, dass die Gemeinde „nicht liefern“ konnte, was ausgemacht war, nämlich eine intakte Therme. Aber die Verträge zielten auf eine Zeit lange vor dem Brand – und müssten deshalb eingehalten werden.

Außerdem klangen Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Steinhart an, der vor einigen Jahren in Briefen damit drohte, die Therme Fichtelberg zu schließen. Vor Gericht aber argumentierte er, das sei nicht so gemeint gewesen. Richter Eberl: „Welche der Aussagen des Geschäftsführers soll man nun ernst nehmen?“

Weiter hatte Steinhart von der Gemeinde gefordert, sie solle ihm die Umsatzsteuer zurückzahlen, die sie von ihm verlangt hatte. Und er verlangte dafür sogar Schadenersatz. Auch damit scheiterte er vor Gericht. Tatsächlich lagen auf den Pachtzahlungen, die Steinhart leistete, keine Umsatzsteuer. Aber, so das Gericht, „die Gemeinde hat das Geld nicht mehr“, denn sie hat es an das Finanzamt weiter geleitet. Dass ihr Vertragspartner Steinhart aber dafür noch Schadenersatz verlange, sei „treuwidrig“. Das dürfe er nicht.

Nur auf knapp 240.000 Euro bleibt die Gemeinde sitzen. Weil Steinhart laut Gericht „in finanzielle Schwierigkeiten“ gekommen war, hatte Fichtelberg im Jahr 2007 einen Kredit für eine Zwischenfinanzierung aufgenommen. Diese Summe sei durch keinen Vertrag abgedeckt.

Bürgermeister Georg Ritter (CSU) wollte sich nicht zu dem Urteil äußern. Er will erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Auch Steinhart äußerte sich nicht.

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