Einziehungsverfahren
Der Steinbruchunternehmer hat laut Bürgermeister Stefan Frühbeißer nun den Antrag gestellt, den Flurbereinigungsweg neben dem Aussichtsturm kaufen zu können, um den Mindestabstand wiederherzustellen. Dazu braucht es ein sogenanntes formelles Einziehungsverfahren. Dieses beinhaltet auch Stellungnahmen der Anlieger und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Das sei bereits angefragt. Die Rückmeldungen der Eigentümer von Grundstücken an diesem Weg und der Eigentümergemeinschaft Poppendorf sind schon eingegangen. „Sie haben schriftlich erhebliche Bedenken und Einwände geäußert“, sagte Frühbeißer in der jüngsten Stadtratssitzung. Er meinte, dass der Weg als landwirtschaftlicher Erschließungsweg angelegt worden sei.
Nahe Sprengung
Und dass auch vonseiten der Stadt erhebliche Einwände bestünden wegen der zu nahen Sprengung des Betreibers an dem Weg, der daraufhin verlegt werden musste. „Wer so mit fremdem Eigentum umgeht und einfach einen Weg ansprengt — da kann man die Eigentümer verstehen“, so der Rathauschef. Alle Eigentümer seien dafür, dass keine Einziehung des Weges erfolgen solle. Frühbeißer schlug vor die Stellungnahme des AELF abzuwarten. Roland Lang (BU) meinte: „Ich denke, wenn wir zustimmen, würden wir das Fehlverhalten des Steinbruch-Eigentümers unterstützen.“ Er hat auch Bedenken, dass der Unternehmer bei Auflassung des Flurbereinigungswegs noch näher an den fremden Grundstücken sprengt. „Das würde die anderen Flächen unheimlich beeinträchtigen. Dem können wir gar nicht zustimmen“, so Lang.
Laut Frühbeißer gab es bereits eine Ortsbesichtigung. „Die Situation ist erschreckend“, sagte er. Reinhold Thiem (BU) wollte wissen, ob der Unternehmer grundsätzlich ein Expansionsinteresse habe. Frühbeißer sagte dazu: „Er hat nicht unbedingt vorher Anträge gestellt, wenn er was weggesprengt hat.“ Bisher wisse die Stadt allerdings nur von Expansionsinteressen nach Norden. Steinbruchbesitzer Gerd Ollet macht daraus keinen Hehl: „Sicherlich sind Interessen, sich zu vergrößern, vorhanden.“ Er steht auch in Kaufverhandlungen mit den Eigentümern, deren Grundstücke an den Flurbereinigungsweg grenzen. Und mit Ludwig Stieflers Nachbar Stefan Dannhäußer. Der würde seine Fläche auch verkaufen, wenn der Preis stimmt. Sein Grundstück nördlich des Steinbruchs ist 1,47 Hektar groß. „Ollet hat vor Jahren schon gefragt, ob ich verkaufen würde“, erzählt Dannhäußer. Die Verhandlungen laufen noch.
Dannhäußer beschwert sich über die Reifenwaschanlage, die Auflage des Landratsamtes gewesen und auch vorhanden sei – aber nicht genutzt werde. Denn immer noch seien die umliegenden Straßen verschmutzt. Das stimme nicht, sagt Ollet. „Die Reifenwaschanlage ist seit September letzten Jahres in Betrieb.“ Seine Fahrer haben die Anweisung, diese auch zu benutzen. Zu 100 Prozent könne man Dreck auf den Straßen nicht vermeiden. „Aber die Reifenwaschanlage hat sehr geholfen.“
Ludwig Stiefler berichtet, während er den Flurbereinigungsweg entlang läuft, dass Ollet an dieser Stelle rechtlich nicht mehr sprengen dürfte. „Aber wir finden Kartons vom Dynamit“, sagt der 58-Jährige. Gerd Ollet: „Das schließe ich aus. Fakt ist, dass wir die letzten 14 Jahre an dieser Stelle nicht mehr gesprengt haben.“
Vielleicht habe der Wind Reste vom Sprengmaterial an diese Stelle geblasen. Stiefler bereitet außerdem Sorge, dass die Abbruchkante nur wenige Meter vom Hochbehälter der Juragruppe entfernt liegt.
Im Stadtrat meldete er sich auch zu Wort. „Ollet hat das Geotop da oben verschandelt.“ Dort seien Löcher. Gefüllt habe Ollet diese bisher nicht. „Der gräbt da, bis alles einfällt“, sagt er. Der Weg dürfe also auf keinen Fall aufgelassen werden. Trotz seiner Vorbehalte sieht Stiefler die Angelegenheit zwiespältig. „Das sind Arbeitsplätze. Man muss nicht dagegen kämpfen, aber irgendwann muss Schluss sein“, sagt er.
Frühbeißer sagte im Stadtrat, dass bereits ein Teil eines fremden Grundstücks abgetragen worden sei. „Ich denke, dass wir dort symbolisch Grenzpfosten setzen sollten.“ Wenn die Stadt den Weg nicht an ihn verkauft, will sich Gerd Ollet ans Landratsamt wenden. Denn die Behörde habe ihn beauftragt, mit den Grundstückseigentümern zu sprechen. Und ohne den Flurbereinigungsweg kann er den Mindestabstand nicht wieder herstellen.