Startschuss für die Ladenpassage

Von Alina Steffan

Der "Nordbayerische Kurier" feiert heuer sein 50-jähriges Bestehen. An dieser Stelle blicken wir täglich auf den Tag genau 50 Jahre zurück. Lesen Sie im Artikel die Titelseite von damals und einen Rückblick der lokalen Ereignisse. In der Ausgabe vom 21. März 1968 berichteten wir unter anderem vom Baubeginn der heutigen Eysserhaus-Passage und von einem ungewünschten Wasseranschluss.

 
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Von den Anfängen der heutigen Eysserhaus-Passage berichtete damals der „Nordbayerische Kurier“. Denn eben diese Passage wurde damals gebaut: Mitten in der Stadt und dennoch fast unbemerkt von der Öffentlichkeit war eine Großbaustelle entstanden. Die Passage würde endlich die Maxstraße mit der Kanalstraße verbinden.

In der Ladenpassage wurden 20 Geschäfte gebaut, alle zwischen 40 und 80 Quadratmeter groß. Die meisten waren bereits an Einzelhändler vermietet, auch wenn die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen waren. Wegen des deutlichen Gefälles zwischen der Max- und der Kanalstraße gestalteten sich die Arbeiten als schwierig.

Wie der Bauherr, die Eysserhaus-Gesellschaft, erklärte, sollte das ebenerdige Kellergeschoss – von der Kanalstraße her gesehen – als Zufahrt und Garage dienen. Das darüber liegende Stockwerk würde zum Lagerraum ausgebaut und erst darüber, auf einer Höhe mit der Maxstraße, entstand die Ladenpassage mit den Geschäften.

Erst Ende Januar 1968 hatten die Bauarbeiten begonnen, Schnee und Eis hatten die Arbeiten herausgezögert. „Wir werden dennoch unsere Termine einhalten“, versprach Bauingenieur Werner Nützel und kündigte an: „Bis zum 1. November, als noch rechtzeitig zum Vorweihnachtsgeschäft dieses Jahres, soll die Passage bezugsfertig sein.“

In derselben Ausgabe berichtete der Kurier von einem ungewöhnlichen Prozess vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht. Ein Bürger aus Oberhaid im Kreis Bamberg hatte gegen seine Gemeinde geklagt, weil diese ihm einen Wasseranschluss in sein Haus gelegt hatte, den er nicht haben wollte. Das Grundstück bestand aus Vorder – und Hinterhaus, der Kläger erklärte, ein Anschluss im Hinterhaus würde vollkommen reichen.

Dass er für den Anschluss im Vorderhaus 1000 Mark an die Gemeinde zahlen sollte, sah er nicht ein. Es kam schließlich zum Prozess, den der Kläger tatsächlich gewann: Denn Gebühren verjährten damals nach drei Jahren. Und die Gemeinde hatte den Bescheid auf Zahlung der umstrittenen 1000 Mark erst vier Jahre nach Verlegung besagter Wasserleitung erlassen. Auf diesem Weg verlor Oberhaid den Prozess, es wurde angeordnet, den Wasseranschluss aus dem Vorderhaus des Klägers wieder zu entfernen.

Des Weiteren berichtete der Kurier von einem Mob zerstörerischer Rowdys, der durch Bayreuth zog. Von der Hedwigskirche bis zur Stadtförsterei zerstörten sie die Scheibenwischer und Rückspiegel von acht Personenwagen. Außerdem wurden fast alle Verkehrszeichen und Begrenzungspfähle auf der Strecke umgetreten. Die Polizei bat die Anwohner um Mithilfe, um die Täter möglichst schnell zu finden.

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