In derselben Ausgabe berichtete der Kurier von einem ungewöhnlichen Prozess vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht. Ein Bürger aus Oberhaid im Kreis Bamberg hatte gegen seine Gemeinde geklagt, weil diese ihm einen Wasseranschluss in sein Haus gelegt hatte, den er nicht haben wollte. Das Grundstück bestand aus Vorder – und Hinterhaus, der Kläger erklärte, ein Anschluss im Hinterhaus würde vollkommen reichen.
Dass er für den Anschluss im Vorderhaus 1000 Mark an die Gemeinde zahlen sollte, sah er nicht ein. Es kam schließlich zum Prozess, den der Kläger tatsächlich gewann: Denn Gebühren verjährten damals nach drei Jahren. Und die Gemeinde hatte den Bescheid auf Zahlung der umstrittenen 1000 Mark erst vier Jahre nach Verlegung besagter Wasserleitung erlassen. Auf diesem Weg verlor Oberhaid den Prozess, es wurde angeordnet, den Wasseranschluss aus dem Vorderhaus des Klägers wieder zu entfernen.
Des Weiteren berichtete der Kurier von einem Mob zerstörerischer Rowdys, der durch Bayreuth zog. Von der Hedwigskirche bis zur Stadtförsterei zerstörten sie die Scheibenwischer und Rückspiegel von acht Personenwagen. Außerdem wurden fast alle Verkehrszeichen und Begrenzungspfähle auf der Strecke umgetreten. Die Polizei bat die Anwohner um Mithilfe, um die Täter möglichst schnell zu finden.