Nach Fällen der Vogelgrippe in Deutschland sagen Experten: "Wir sind kein Rastplatz für Zugvögel" Stallpflicht für Geflügel erwartet

Von Thorsten Gütling
In Teilen Deutschlands gilt sie bereits, in Bayern ist sie noch nicht geplant: Die Stallpflicht für Geflügel. Foto: Marc Müller/dpa Foto: red

Nachdem in Geflügelmastbetrieben in einigen Bundesländern Tiere an der Vogelgrippe erkrankt sind, rechnet man im Veterinäramt des Landkreises Bayreuth damit, dass in Bayern bald eine vorübergehende Stallpflicht herrscht.

 
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Dr. Matthias Streicher, der stellvertretende Leiter des Fachbereichs Veterinärwesen im Landratsamt Bayreuth, rechnet mit einer sogenannten Aufstallungsverordnung durch das Landesamt für Gesundheit  in den nächsten Wochen. Eine solche Verordnung würde bedeuten, dass Wild- und Nutzvögel noch strenger voneinander getrennt werden und folglich die Ställe nicht mehr verlassen dürften. So soll verhindert werden, dass Nutzvögel mit Kot oder Speichel von Zugvögeln in Kontakt kommen. Streicher sagt: "Wir warten auf diesen Aufruf." Er wäre dann auch das Ende der derzeit vielerorts stattfindenden Geflügelausstellungen.

Große Bestände gibt es hier nicht

Dass das die Halter von Nutzvögeln vor Probleme stellen wird, glaubt Streicher aber nicht. Große Nutzgeflügelbestände gebe es im Landkreis Bayreuth nicht. Die Bestände in Ställe unterzubringen, wäre folglich kein Problem. Und Streicher appelliert an die Hobby-Geflügelzüchter. Derzeit sei es Mode, sich eine kleine Anzahl an Hühnern, Enten oder Gänsen im eigenen Garten zu halten. Die Halter müssten aber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Meldung von Ort, Anzahl und Art der Tiere nachzukommen. Nur dann könne man sie im Falle einer Aufstallungsverordnung gezielt ansprechen und beraten. Eine solche Meldung sei für die Halter kostenlos.

Vogelgrippe gibt es immer wieder

Im Landkreis Kulmbach dagegen gibt es größere Betriebe. In Kasendorf zu Beispiel. Im Veterinäramt des Landkreises Kulmbach rechnet man dennoch nicht damit, dass das Ministerium bald eine Verordnung zur Stallpflicht erlässt. Denn dass es zu möglichst wenig Kontakt zwischen Nutz- und Wildvögel kommen soll, sei schon heute durch die Geflügelpestverordnung geregelt. Diese untersagt das Füttern und Tränken von Nutzvögel im Freien. Abteilungsleiter Dr. Andreas Koller sagt, Fälle von Vogelgrippe würden in Deutschland immer wieder nachgewiesen, wenn sich Zugvögel auf den Weg machen. Er warnt aber vor Panikmache in unserer Region: "Wir haben keine größeren Seen. Für Zugvögel sind wir weder Rast- noch Sammelplatz."

Vom Landesamt für Gesundheit in Erlangen heißt es auf Nachfrage: Weder der Bund noch der Freistaat plane derzeit eine Aufstallungsverordnung. Weil die Vogelgrippe derzeit nur punktuell auftrete. Das Virus wurde bisher in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und auf der bayerischen Seite des Bodensees nachgewiesen. In Teilen Deutschlands gilt bereits eine Stallpflicht für Geflügel. 

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