Stadtrat nimmt Satzung zähneknirschend hin

Weil die Straße Am Zeckenstein in Tüchersfeld wegen der Wasserversorgung ohnehin aufgerissen wird, müssten die Bürger für deren Herstellung nicht zahlen.⋌ Foto: Archiv/Luisa Degenhardt Foto: red

Wie Pegnitz kommt auch Pottenstein nicht um den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung (Sabs) herum. Während man in Pegnitz aber den Weg der Klage beschreitet, fügt man sich in Pottenstein und erließ eine Mustersatzung, um die Zügel keinesfalls aus der Hand geben zu müssen.

 
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In der Sitzung am 28. November hatten sich die Stadträte gegen den Erlass einer Sabs ausgesprochen. Unter anderem, weil die Stadt schon einmal eine hatte, diese abgeschafft und dafür keinen Rüffel vom Landratsamt bekommen hatte (wir berichteten). In einem Schreiben hatte das Landratsamt nun die Ersatzvornahme angedroht – was bedeutet, dass die Behörde eine Mustersatzung für die Gemeinde erlässt, wenn sich diese gegen den Erlass sträubt. Mitspracherecht hätte die Stadt dann keines mehr, Änderungen der Satzung gingen nur in Absprache mit dem Landratsamt.

Kein Handlungsspielraum

Laut Bürgermeister Stefan Frühbeißer (CWU-UWV) hat Pottenstein keinen Handlungsspielraum, was den Erlass einer Satzung betrifft. „Wir werden verpflichtet tätig zu werden.“ Laut Frühbeißer sei Gradmesser des Landratsamts für die Anwendung der Sabs, ob eine Gemeinde Schlüsselzuweisungen erhält. Das trifft auf Pottenstein zu (siehe dazu auch Artikel oben). Frühbeißer wies darauf hin, dass in Oberfranken 201 Gemeinden Schlüsselzuweisungen bekommen, dagegen nur neun Orte nicht. Er klärte die Stadträte über die verbleibenden Möglichkeiten auf: Das Gremium könne der Beanstandung der Rechtsaufsicht am Landratsamt folgen, den Beschluss aus der früheren Sitzung aufheben und eine Satzung einführen — für diese Variante sprach sich Frühbeißer im Folgenden aus.

Geringe Erfolgsaussichten

„Wir können auch klagen, aber nur mit geringen Erfolgsaussichten“, so der Bürgermeister und sprach damit die zweite Variante an. Möglichkeit drei sei, den im November getroffenen Beschluss nicht aufzuheben. „Damit würden wir rechtswidrig handeln.“ Und damit könne das Landratsamt eine Ersatzvornahme durchführen. Die Mustersatzung würde die des Bayerischen Gemeindetages sein. Diese beinhaltet laut Frühbeißer auch, dass Beiträge für abgeschlossene Maßnahmen bis 20 Jahre zurück rückwirkend verlangt werden können.

Belastung für den Bürger

„Das wäre für uns verheerend“, sagte der Bürgermeister. Und weiter: „Wenn wir das Heft selbst in der Hand behalten, können wir einen höheren Eigenanteil beschließen und damit eine nicht so hohe Belastung für den Bürger.“ Frühbeißer rief die Räte dazu auf, seinem Vorschlag zu folgen und sich für die erste Möglichkeit auszusprechen anstatt nochmals „Schaufensterreden“ zu halten. Er fügte hinzu: „Eins ist klar: Die Kommunen werden vermehrt darauf schauen, dass der Landkreis sich strikt an die Gesetze hält.“ Man müsse außerdem darüber abstimmen, ob die Beiträge einmalig oder wiederkehrend erhoben werden. Frühbeißer habe mitbekommen, dass es in der Bevölkerung gewisse Befürchtungen wegen der Sabs gebe.

"Wir kommen wohl nicht drum herum“

Er verwies nach Tüchersfeld, wo Lastwagen die Gemeindeverbindungsstraße Am Zeckenstein kaputt gefahren haben (wir berichteten). Wenn die Straße im Zuge der Wasserversorgung aufgerissen würde, dann würde die Straße gleich wiederhergestellt werden. Damit müssten die Bürger nicht für die Herstellung der Straße im Zuge der Sabs zahlen. Das gelte immer, wenn eine Maßnahme durch eine andere Maßnahme bedingt sei. Nun meldete sich Roland Lang (BU) zu Wort. „Keiner möchte die Sabs haben, aber wir kommen wohl nicht drum herum“, fasste er nochmals zusammen.

"Gegen den Bescheid vorgehen“

Birgit Haberberger (CSU) schlug andere Töne an. „Ich würde dem Gremium empfehlen, gegen den Bescheid vorzugehen.“ Es müsse gleiches Recht für alle gelten. „Auch bei geringer Erfolgsaussicht würde ich uns den Gerichtsweg empfehlen.“ Frühbeißer erwiderte, dass man dann Gefahr laufe, ein Eigentor zu schießen. Denn die Haushaltsgenehmigung sei in Gefahr, wenn man sich nicht dem Willen der Rechtsaufsicht beuge. „Dagegen zu klagen bringt uns nichts.“ Ludwig Stiefler (BPU): „Das kleine gallische Dorf in Franken können wir nicht sein. Es wäre eine gute Idee, sich dagegen zu sträuben, aber nicht wenn wir wenig Chancen und keine Handhabe mehr haben.“ Haberberger meinte, sie habe schon Klagen geführt mit wenig Aussicht, das sei eben so.

Zügel in der Hand behalten

Maria Dreßel (FWG) betonte, dass es ihr wichtig sei, dass niemand etwas erlasse, „dem wir uns fügen müssen“. Auch Hans Gmelch (SPD) kündigte an, dem Erlass einer Sabs zuzustimmen. Er hatte zwar damals für die Abschaffung der Sabs gestimmt, doch das Argument, dass die Stadt die Zügel in der Hand behalten könne, überzeugte ihn. Für eine Klage hoben sich am Ende drei Hände – die von Erwin Sebald (CSU), Birgit Haberberger und Peter Wiegärtner (Junge Liste). Die Mehrheit der Stadträte stimmte für einmalige Beiträge, für den Erlass einer Sabs und damit die Aufhebung des Beschlusses vom November. Einzig Haberberger stimmte wiederum dafür, den beanstandeten Beschluss beizubehalten und keine Satzung zu erlassen. Die Satzung tritt ohne Rückwirkung mit der Bekanntgabe in Kraft. ⋌lui

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