3. Der Flyer, der im Nordbayerischen Kurier erschien, ist kein Verstoß gegen das amtliche Sachlichkeitsgebot, sagt die Regierung. Denn nur Gemeinden und Gemeindeorgane können überhaupt dagegen verstoßen. Privatpersonen, einzelne Stadträte und Fraktionen sind keine Organe der Stadt. In dem Flyer stehen die Fraktionsvorsitzenden von CSU, Stefan Specht, und von BG, Stephan Müller, als Herausgeber. Die Rechnung bezahlte die BG-Stadtratsfraktion - und nicht die Stadt.
4. Das gilt auch für die von Gruber kritisierten Informationsveranstaltungen, Zeitungsanzeigen und Texte der städtischen Website. "Eine amtliche Äußerung [darf] nicht nur informierend, sondern auch meinungsbildend, das heißt auch parteiergreifend sein" - solange keine eindeutige, unmittelbare Entscheidungsempfehlung gegeben wird. Hinweise, wie etwa auf einen langen Entscheidungsprozess, auf zusätzlich entstehende Kosten und auf Bauverzögerungen, stellten keine unmittelbaren Entscheidungsempfehlungen dar, sagt die Regierung.
Das sagt die Oberbürgermeisterin
Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe reagiert auf die Entscheidung der Regierung und kritisiert Stadtrat Gruber:
„Die Stadt Bayreuth hat sich in ihrer Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld des Bürgerentscheids am Sonntag keinerlei Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot zuschulden kommen lassen. Der Eilantrag und die damit verbundenen Unterstellungen von Stadtrat Dr. Gruber an meine Adresse und an die der Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind unbegründet und überflüssig. Die Regierung hat dies eindeutig klargestellt.
Wie auch schon in anderen Fällen – Stichwort Spielvereinigung – hat sich erneut gezeigt, dass das öffentliche Poltern von Dr. Gruber und der FDP/DU-Fraktion nicht mit den Tatbeständen übereinstimmt. Ich kann nur immer wieder appellieren, sich für eine Sachdiskussion zu entscheiden.“
Das sagt Stadtrat Wolfgang Gruber
"Überrascht bin ich nicht über die Entscheidung der Regierung, wohl aber über die Schnelligkeit. Die Regierung hat die Sachzusammenhänge, die ich geschildert habe, nicht bestritten. Nur die Bewertung ist unterschiedlich. Mit der Begründung für die Ablehnung bin ich nicht zufrieden. Ich hatte den Sachverhalt zuvor von Verwaltungsjuristen prüfen lassen. Sie waren der Meinung, dass die Stadt die Neutralitätspflicht verletzt hat. Die Grenze zur Sachlichkeitspflicht ist meiner Meinung fließend. Wie kann ein Architekt, der auf einen Millionenauftrag hofft, sachlich informieren?
Was mich aber richtig ärgert, ist die Reaktion der Oberbürgermeisterin. Frau Merk-Erbe tritt offensichtlich gern nach. Die Spielvereinigung hat mit dem Bürgerentscheid überhaupt nichts zu tun. Das zeigt, wie voreingenommen und unsouverän die Oberbürgermeisterin ist.
Ich hatte nicht beabsichtigt, mit dem Eilantrag den Bürgerentscheid aufzuschieben oder aufzuheben. Ich will auch nicht vor dem Verwaltungsgericht klagen, sondern dass jetzt endlich über die Stadthalle entschieden wird."