DU-Stadtrat Wolfgang Gruber gescheitert Stadthalle: Regierung lehnt Eilantrag ab

Von Katharina Wojczenko
Die Regierung vomn Oberfranken hat Wolfgang Grubers Antrag abgelehnt. Foto: Archiv/Ronald Wittek Foto: red

Hat die Stadt Bayreuth bei der Information vor dem Bürgerentscheid ihre Neutralitätspflicht verletzt? DU-Stadtrat Wolfgang Gruber wollte, dass die Regierung dies prüft. Am Freitag, gut 48 Stunden vor dem Bürgerentscheid, kam die Antwort der Regierung von Oberfranken auf den Eilantrag: Alles in Ordnung.

 
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Der Vorwurf: Auslöser war ein Werbeblatt mit dem Titel "Stadthalle der Zukunft", das Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt hatte. Den Flyer sollten nach ihrem Wunsch die Fraktionen finanzieren. Die Stadt verstoße sonst gegen die Neutralitätspflicht. Eine Woche später erschien ein Werbe-Flyer als Beilage im Nordbayerischen Kurier. Nicht die Stadt trat dabei als Herausgeber auf, sondern die beiden Fraktionsvorsitzenden von CSU und BG, Stefan Specht und Stephan Müller.

Die Broschüre sei in Teilen deckungsgleich mit dem Vorschlag, den der Ausschuss verworfen hatte, kritisiert Gruber. Damit habe die Stadt Vorarbeit für einen Werbedruck geleistet, der nur einer Interessengruppe beim Bürgerentscheid dient. "Die Stadt nimmt erkennbar Partei."

Regierung lehnt ab

Die Regierung von Oberfranken Oberfranken sieht das anders. Sie lehnt Grubers Eilantrag ab und begründet das so:

1. Bei Wahlen sind Staat und Gemeinden dem Neutralitätsgebot verpflichtet. Im Verfahren der Volksgesetzgebung - und dazu zählt der Bürgerentscheid - nicht. Die Stadt muss nicht neutral sein, aber sachlich.

2. Information und Bewertung sind erlaubt, eindeutige Abstimmungsempfehlungen nicht. In amtlicher Eigenschaft mischt sich die Stadt nur ein, wenn sie sich in amtlichen Publikationen äußert oder das Stadtwappen nutzt.

3. Der Flyer, der im Nordbayerischen Kurier erschien, ist kein Verstoß gegen das amtliche Sachlichkeitsgebot, sagt die Regierung. Denn nur Gemeinden und Gemeindeorgane können überhaupt dagegen verstoßen. Privatpersonen, einzelne Stadträte und Fraktionen sind keine Organe der Stadt. In dem Flyer stehen die Fraktionsvorsitzenden von CSU, Stefan Specht, und von BG, Stephan Müller, als Herausgeber. Die Rechnung bezahlte die BG-Stadtratsfraktion - und nicht die Stadt.

4.  Das gilt auch für die von Gruber kritisierten Informationsveranstaltungen, Zeitungsanzeigen und Texte der städtischen Website. "Eine amtliche Äußerung [darf] nicht nur informierend, sondern auch meinungsbildend, das heißt auch parteiergreifend sein" - solange keine eindeutige, unmittelbare Entscheidungsempfehlung gegeben wird. Hinweise, wie etwa auf einen langen Entscheidungsprozess, auf zusätzlich entstehende Kosten und auf Bauverzögerungen, stellten keine unmittelbaren Entscheidungsempfehlungen dar, sagt die Regierung.

Das sagt die Oberbürgermeisterin

Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe reagiert auf die Entscheidung der Regierung und kritisiert Stadtrat Gruber:

„Die Stadt Bayreuth hat sich in ihrer Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld des Bürgerentscheids am Sonntag keinerlei Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot zuschulden kommen lassen. Der Eilantrag und die damit verbundenen Unterstellungen von Stadtrat Dr. Gruber an meine Adresse und an die der Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind unbegründet und überflüssig. Die Regierung hat dies eindeutig klargestellt.

Wie auch schon in anderen Fällen – Stichwort Spielvereinigung – hat sich erneut gezeigt, dass das öffentliche Poltern von Dr. Gruber und der FDP/DU-Fraktion nicht mit den Tatbeständen übereinstimmt. Ich kann nur immer wieder appellieren, sich für eine Sachdiskussion zu entscheiden.“

Das sagt Stadtrat Wolfgang Gruber

"Überrascht bin ich nicht über die Entscheidung der Regierung, wohl aber über die Schnelligkeit. Die Regierung hat die Sachzusammenhänge, die ich geschildert habe, nicht bestritten. Nur die Bewertung ist unterschiedlich. Mit der Begründung für die Ablehnung bin ich nicht zufrieden. Ich hatte den Sachverhalt zuvor von Verwaltungsjuristen prüfen lassen. Sie waren der Meinung, dass die Stadt die Neutralitätspflicht verletzt hat. Die Grenze zur Sachlichkeitspflicht ist meiner Meinung fließend. Wie kann ein Architekt, der auf einen Millionenauftrag hofft, sachlich informieren?

Was mich aber richtig ärgert, ist die Reaktion der Oberbürgermeisterin. Frau Merk-Erbe tritt offensichtlich gern nach. Die Spielvereinigung hat mit dem Bürgerentscheid überhaupt nichts zu tun. Das zeigt, wie voreingenommen und unsouverän die Oberbürgermeisterin ist.

Ich hatte nicht beabsichtigt, mit dem Eilantrag den Bürgerentscheid aufzuschieben oder aufzuheben. Ich will auch nicht vor dem Verwaltungsgericht klagen, sondern dass jetzt endlich über die Stadthalle entschieden wird."

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