Stadthalle: 35 Millionen Förderung

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Archivfoto: Andreas Harbach Foto: red

Für die Sanierung und den Umbau der Stadthalle in Bayreuth gibt es mehr Fördermittel als bislang angenommen. War man noch im Herbst vergangenen Jahres von 18 Millionen Euro ausgegangen, stehen jetzt insgesamt 34,6 Millionen Euro auf dem Förderbescheid, den die Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe am Donnerstag in der Regierung von Oberfranken entgegen nahm.

 
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Die Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz hat Merk-Erbe hat den Bewilligungsbescheid der Städtebauförderung und der FAG-Förderung zusammen mit der Zustimmung zum Baubeginn übergeben – verbunden mit der Zusage über bereitgestellte Fördermittel in Höhe von knapp 35 Millionen Euro. So steht es in einer Mitteilung der Regierung von Donnerstagnachmittag. 11,9 Millionen Euro kommen aus dem Bund/Länder-Programm "Aktive Zentren" der Städtebauförderung und 22,7 Millionen Euro Zuschüsse für kommunale Hochbauten nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG), "also 34,6 Millionen Euro Zuschüsse für Gesamtkosten von vorläufig 55,3 Millionen Euro".

Brigitte Merk-Erbe sagt auf Anfrage unserer Zeitung am Abend, sie sei "mehr als zufrieden, das ist ein tolles Ergebnis. Zusammen mit dem Geld, das von der Oberfrankenstiftung" sowie von der bayerischen Landesstiftung komme, bleibt für die Stadt eine Summe von rund 15,7 Millionen Euro. "Man hat mir lange vorgeworfen, ich würde keine gute Fördersituation erreichen, was nicht stimmt". Es habe "verschiedene Rechenbeispiele gegeben", was den Umfang der förderfähigen Kosten angehe. Die Höhe der Förderung stand seit vergangenem Herbst fest: 75 Prozent der förderfähigen Kosten werden vom Freistaat bezuschusst. Statt 18 Millionen, die Finanzminister Markus Söder (CSU) damals in Aussicht gestellt hatte, sind es jetzt 22,7 Millionen Euro geworden. Ihr Dank, sagte Merk-Erbe, gelte sowohl der Staatsregierung als auch der Regierung von Oberfranken.   

Das Projekt der Sanierung der Stadthalle erhalte eine im Rahmen der Programme von Bund und Land größtmögliche Förderung, heißt es in der Mitteilung der Regierung. Innenminister Joachim Herrmann habe den Fördersatz der Städtebauförderung von 60 auf 80 Prozent angehoben. Finanzminister Söder im gleichen Zug den Förderspielraum für kulturell genutzte Einrichtungen von Bezirkshauptstädten erweitert.

Die Unterstützung durch die Städtebauförderung zielt auf den Erhalt und die Modernisierung des barocken Baudenkmals und insbesondere seiner Gebäudehülle. Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung als Stadthalle werden über die FAG-Förderung abgewickelt.

 

 

Hintergrund: FAG-Mittel

= Förderung kommunaler Hochbauten

Die wiederkehrenden finanziellen Belastungen der Kommunen werden im kommunalen Finanzausgleich durch pauschale Leistungen (wie Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschalen) abgedeckt. Diese Pauschalen werden durch spezielle Projektförderungen ergänzt. Deshalb gewährt der Staat nach Maßgabe der Bewilligung im Haushalt zusätzliche Verstärkungsmittel für Zweckzuweisungen. Es handelt sich hierbei um freiwillige Leistungen, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die staatlichen Mittel werden für die Förderung von Einzelinvestitionen eingesetzt, deren Realisierung für die Kommunen oftmals nicht ohne zusätzliche Mittel möglich wäre. Die Hochbauförderung nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) ist hierfür ein klassisches Beispiel. Sie soll gewährleisten, dass in allen Regionen Bayerns in etwa die gleiche kommunale Infrastruktur für Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten werden kann. Empfänger staatlicher Zuweisungen nach Art. 10 FAG sind ausschließlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände und kommunale Zweckverbände. Bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen werden die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt. (Quelle: Ministerium der Finanzen Bayern)

 

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