Keine ungleichmäßige Behandlung der Vereine durch die Stadt SpVgg-Vorstandsvorsitzender relativiert Aussagen im Streit mit der Stadt

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Nach dem Wunsch der SpVgg Bayreuth soll die Infrastruktur im in die Jahre gekommen Hans-Walter-Wild-Stadion verbessert werden. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Es gibt einen Grundsatz in der Stadt Bayreuth: Die städtischen Sportanlagen werden den Vereinen, die Mitglied im Stadtsportverband sind, kostenfrei zur Nutzung überlassen. Und doch fühlt sich die SpVgg Bayreuth benachteiligt. Aber prüft man die Fakten, stehen die Altstädter im Vergleich mit den anderen beiden hochklassig spielenden Bayreuther Vereinen gar nicht schlecht da.

 
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Der SpVgg-Vorstandsvorsitzende und DU-Stadtrat Wolfgang Gruber machte im Hauptausschuss klar, dass er keinem Verein etwas neide und im Stadtrat immer dafür stimmen werde, wenn ein Sportverein einen Vorteil durch die Unterstützung der Stadt bekommen kann. Gleichzeitig beschwerte er sich – wie berichtet – aber auch über die „ungleichmäßige Behandlung der Bayreuther Sportvereine“ und wirft der Stadt Willkür vor.

"Keiner hat so viele Rechte wie die SpVgg"

Dem widerspricht Sportamtsleiter Christian Möckel. So ähneln sich die Verträge der Stadt mit dem EHC (Eishockey-Oberliga) beziehungsweise Medi (Basketball-Bundesliga). Im Vergleich dazu hebt sich der Pachtvertrag der Regionalliga-Fußballer der SpVgg Bayreuth für das Hans-Walter-Wild-Stadion deutlich ab. „Auf ausdrücklichen Wunsch der SpVgg“, betont Möckel, „wurde am 19. August 2011 per Stadtratsbeschluss eine Nutzungsvereinbarung über das Hans-Walter-Wild Stadion abgeschlossen.“

Diese räumt der SpVgg weitreichende Rechte im Hans-Walter-Wild-Stadion ein. „Kein anderer Verein hat so viele Rechte in einer Sportstätte wie die SpVgg“, sagt Möckel.

Keine Catering-Einnahmen für den EHC und Medi

Interessant ist vor allem der Faktor Catering. Die SpVgg ist der einzige Verein, der Einnahmen aus Getränke- und Essensverkauf bei Heimspielen generieren kann. Der EHC und Medi wären wohl begeistert, wenn die Cateringeinnahmen in die Vereinskasse gingen.

Beispiel EHC: Im vergangenen Jahr hatten die Tigers in den 22 Heimspielen der Hauptrunde im Schnitt 1700 Zuschauer. Würde jeder Fan pro Spiel einen Umsatz von fünf Euro generieren, käme der Verein in der Hauptrunde auf einen Umsatz von 187 000 Euro.

Hohe Kosten für Stadiongaststätte

Allein diese Einnahmequelle relativiert die von Wolfgang Gruber ins Spiel gebrachte Summe. Der SpVgg-Offizielle beschwerte sich im Hauptausschuss: „Die SpVgg zahlt der Stadt im Jahr rund 40 000 Euro für Stadion, Gaststätten und Kunstrasennutzung.“

Doch mittlerweile rudert Gruber zurück: „Es war ein Fehler, bei diesem komplexen Vertragsverhältnis diese Summe zu nennen. Realistisch gesehen betragen die Kosten wohl zwischen 25 000 und 30 000 Euro.“ Dabei rechnet der SpVgg-Offizielle auch Umbauarbeiten im Stadion wie die Reparatur der Anzeigentafel und den Umbau des VIP-Raums ein.

Große Kostenfaktoren seien zudem die Reinigung des Stadions, die Nebenkosten der drei angemieteten Räume (1000 Euro) und vor allem die Ausgaben für die Stadiongaststätte, die Gruber auf 7000 Euro jährlich beziffert. „Die Nachtspeicheröfen und andere elektronische Geräte fressen richtig Strom.“

SpVgg kann Stadion vermarkten

In die etwa 30 000 Euro ist auch ein fünftstelliger Betrag eingerechnet, der für die Trainingsnutzung des Kunstrasens in den Monaten November bis Februar fällig wird. „Wenn man die Kunstrasennutzung betrachtet, liegen wir von den Trainingszeiten her aber ähnlich wie die anderen großen Bayreuther Vereine. Das muss man zugeben“, sagt Gruber.

Zudem hat die SpVgg – im Gegensatz zu Medi und EHC – die Möglichkeit, „ihre“ Sportstätte selbst zu vermarkten. „Leider mussten wir lernen, dass es gar nicht so einfach ist, Veranstaltungen ins Stadion zu holen“, gibt Gruber zu, dass sich die SpVgg aus der Stadionvermarktung größere Einnahmen erhofft hat.

Ersparnis in der Wirtschaftsförderung

Da hier ein Gewinn fehlt, bleiben von den Kosten in Höhe von 30 000 Euro, wenn man die SpVgg-Cateringeinnahmen abzieht – Gruber beziffert sie auf 15 000 Euro – noch die Hälfte übrig. Ein größerer Teil davon sind aber die Steuerausgaben, die jeder Verein zu tragen hat.

Ist da der Vorwurf der Willkür bei der Behandlung der Vereine noch haltbar? „Man muss auch sehen, dass sich die Stadt durch den Pachtvertrag mit der SpVgg auch einen größeren Betrag in der Wirtschaftsförderung spart“, erklärt Gruber. „Aber mein Vorwurf der Willkür bezog sich vor allem auf etwas anderes.“

Der Pachtvertrag wurde 2011 nicht mit der SpVgg geschlossen, sondern mit der Gesellschaft zur Förderung der SpVgg Bayreuth. Deren Vorstand, darunter auch Gruber, wurde dabei persönlich haftbar gemacht. „Und das ist einmalig in der Zusammenarbeit zwischen Stadt und Vereinen“, sagt Gruber. „Das empfinde ich bis heute als Willkür. Und als die Oberbürgermeisterin im Hauptausschuss meine Darstellung abwürgen wollte, habe ich mich erst recht ungerecht behandelt gefühlt. Da bin ich eben auch zu exzentrisch und werde emotional.“

Positive Entwicklung

Doch Gruber verdeutlicht auch, dass die Diskussion Positives hervorbrachte: Er habe einiges dazugelernt, zudem lasse ihn ein dadurch zustande gekommenes Gespräch mit der Stadt positiv in die Zukunft blicken. „Und eins ist auch klar“, sagt Gruber. „Es ist eine große Qualität der Stadt Bayreuth, dass die Vereine von einer kostenlosen Nutzung der Sportstätten profitieren können.“

Die Vertragsverhältnisse zwischen der Stadt und den höchstklassigen Bayreuther Vereinen im Detail

Allgemeine Bestimmung
Die Stadt schließt für die Oberfrankenhalle, das Eisstadion und das Hans-Walter-Wild-Stadion mit den Vereinen Vereinbarungen über die Nutzung. Für diese Sportstätten gibt es Beschlüsse des Hauptausschusses oder des Stadtrates, die die Nutzung und die Kosten sowie Haftungs- und Versicherungsbestimmungen regeln. „Da es sich um Betriebe gewerblicher Art handelt, müssen wir eine Rechnung über die genutzten Stunden stellen“, erklärt Möckel. 
 Allerdings werde der Nettobetrag als Sportförderung aus Haushaltsmitteln der Wirtschaftsförderung wieder an die Vereine ausbezahlt. „Also müssen die Vereine nur für die Steuern aufkommen“, verdeutlicht Möckel. Aktuell gilt folgen-de Preisstaffelung (Preis pro Trainingsstunde):

> Hans-Walter-WildStadion: 35 Euro

> Oberfrankenhalle: 30 Euro

> Eisstadion: 50 Euro

Für Heimspiele in diesen Sportstätten werden dem Verein 2,5 Prozent bei 
Amateurmannschaften und 5 Prozent bei Profimannschaften von den Bruttoeinnahmen (Eintrittsgelder) in Rechnung gestellt. Der Nettobetrag geht über die Wirtschaftsförderung zurück an die Vereine.

BBC/MEDI Bayreuth
Vertragsverhältnis: In der Vereinbarung zwischen Medi Bayreuth und der Stadt sind die Termine für die Punktspiele klar geregelt. Für das Training gibt es – wie für alle Vereine, die städtische Hallen nutzen – gesonderte Vereinbarungen. Dort sind Wochentag und Uhrzeit des Trainings vermerkt. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt eine Saison.

Mögliche Einnahmequellen des Vereins: Eintrittsgelder; Bandenwerbung, Fanartikelverkauf.

Trainingsstunden im Jahr 2014: 
440,5 in der Oberfrankenhalle.

Zusatzkosten: 100 Euro Reinigungspauschale bei Spielen der 1. Mannschaft. Zudem muss der Verein den Tribünenbereich der Oberfrankenhalle nach dem Spiel reinigen und die ausgelegten Printmedien und Klatschpappen auf eigene Kosten entsorgen.

EHC Bayreuth
Vertragsverhältnis: Der EHC erhält für die Eissaison (September bis März) eine Nutzungsvereinbarung, deren Laufzeit mit dem Tag der Eisbereitung beginnt und Ende März endet. Den Belegungsplan des Eisstadions koordiniert das Sportamt. Dem EHC werden für Training und Spiele Zeiten zugeteilt. An diesen Plan muss sich der Verein halten. Kurzfristige Verlegungen von Eiszeiten, zum Beispiel in den Playoffs, sind sehr selten.

Mögliche Einnahmequellen des Vereins: Eintrittsgelder, Bandenwerbung, Fanartikelverkauf.

Trainingsstunden im Jahr 2014: 
1025 im Eisstadion.

Zusatzkosten: 750 Euro symbolischer Betrag für eine frühere Eisbereitung. 
Der Verein muss nach Heimspielen die Stehränge und die Sitzplatztribünen reinigen und den Abfall auf eigene Kosten entsorgen.

SpVgg Bayreuth
Vertragsverhältnis: Die am 19. August 2011 geschlossene Nutzungsvereinbarung räumt der SpVgg folgende Rechte im Stadion ein:

> Vermarktung des Stadions für Veranstaltungen
> Recht zur Bewirtschaftung (Catering im gesamten Stadionbereich)
> Tribünengaststätte zur alleinigen Nutzung, die Nebenkosten trägt der Verein.
> Einnahmen aus Vermarktung und Bewirtschaftung bei Veranstaltungen
> Alleinige Nutzung verschiedener (Geschäfts-)Räume unterhalb der Haupttribüne, Betriebskosten zahlt der Verein
> Trainingsmöglichkeiten auf Hauptplatz und Kunstrasen (jedes Wochenende ein Spiel auf dem Hauptplatz und zwei weitere im Stadion, zu dem auch der Kunstrasenplatz gehört).

Mögliche Einnahmequellen des Vereins: Eintrittsgelder, Bandenwerbung, Catering im gesamten Stadion, alleinige Bewirtung der Tribünengaststätte, Organisieren von Veranstaltung, Fanartikelverkauf.

Trainingsstunden im Jahr 2014: 532,5 im Stadion, davon 58,5 mit Flutlicht.

Zusatzkosten:
> Die Stadt erhält aus der Vereinbarung mit der SpVgg über die Stadionnutzung ein prozentual festgelegtes Nutzungsentgelt. „Das liegt im unteren einstelligen Prozentbereich“, sagt Möckel. Es errechnet sich aus dem Reinerlös aus den Eintrittsgeldern des Spielbetriebs, Einnahmen aus der Bandenwerbung, dem Catering, der Tribünengaststätte und aus Veranstaltungen. „Wir erwirtschaften hier aber keinen Gewinn, deswegen haben wir bislang nichts an die Stadt gezahlt“, erklärt Gruber. „Hier war die Stadt auch immer sehr kulant.“
> 10 Euro pro Flutlichtstunde.
> Verein muss nach Spielen die Stehränge und Sitzplätze auf eigene Kosten reinigen und den Müll entsorgen. Auch die Umkleidekabinen unterhalb der Haupttribüne sind zu reinigen. Die Betriebskosten übernimmt die Stadt.
> Die Nutzung des Kunstrasens für Trainingszwecke ist im Zeitraum November bis Februar für alle Vereine kostenpflichtig. Hier gibt es keine Rückerstattung aus der Wirtschaftsförderung.
> Für die Nutzung der Räume unter der Haupttribüne muss die SpVgg anteilsmäßig Grundabgaben (Grundsteuer, Abfallgebühren) an die Stadt entrichten. Die Grundabgaben sowie die Kosten für Wasser und Strom lagen im Jahr 2014 unter 1000 Euro.

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