Sportheim-Schlägerei: Tritt ins Gesicht?

Die Verhandlung gegen einen 19-Jährigen wegen gefählicher Körperverletzung wird fortgesetzt. Foto: red Foto: red

Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich ein 19-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Dem jungen Mann aus dem südlichen Landkreis wird vorgeworfen, dass er im November 2016 einen anderen Mann nach einem Streit mit der Faust ins Gesicht schlug. Als das Opfer am Boden lag, habe der Angeklagte ihm noch mit dem Fuß ins Gesicht verpasst.

 
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Der Vorfall ereignete sich im örtlichen Sportheim. Die beiden Männer gerieten sich in die Haare, nachdem sie Alkohol getrunken hatten. „Ich bin gegangen, der Geschädigte kam hinter mir her, das hat mich zum Ausrasten gebracht, erklärte der Angeklagte am Donnerstag vor dem Amtsgericht. Nach dem Faustschlag ging sein ehemaliger Freund zu Boden. „Tritte gegen den Kopf mache ich grundsätzlich nicht”, sagte der Beschuldigte weiter. Bei der Polizei hatte er noch ausgesagt, dass er getreten hatte. Er wusste aber nicht wohin.

Streit mit dem Angeklagten 

Der Geschädigte bestätigte, dass er mit dem Angeklagten einen Streit hatte. Worum es ging, wusste er nicht mehr. Beide hatten getrunken. Der Angeklagte musste im Sportheim von zwei anderen Personen festgehalten werden. Diese beiden fragte der Geschädigte, ob der Angeklagte ihn gegen den Kopf getreten hatte. Was die Personen bejahten.

Verhandlung wird fortgesetzt

Daraufhin erstattete er Anzeige. Um dieses Vorgehen zu beweisen, zeigte er der Richterin und der Staatsanwaltschaft die WhatsApp-Unterhaltung. Nachdem der Geschädigte aus dem Zeugenstand entlassen wurde, forderte der Verteidiger Manfred Vetterl, dass die beiden Personen ebenfalls als Zeugen vernommen wurden. Die Verhandlung wird fortgesetzt.⋌nag

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