Ein Scheingeschäft in Berlin
Ein Ermittler der Bayreuther Kripo sagte als Zeuge aus, man habe schon zu Jahresbeginn Hinweise aus der Drogenszene gehabt, dass unter aus Syrien stammenden Flüchtlingen mit Drogen gehandelt werde. Ein Hinweis des Verfassungsschutzes brachte schließlich konkrete Informationen: Die Verfassungsschützer nannten den Kriminalern die Namen des 27-Jährigen und seiner beiden Hauptabnehmer. Mit Hilfe eigener Telefonüberwachung sammelten die Fahnder Beweise. Am 5. März nahmen Ermittler den 27-Jährigen fest. Er hatte nur wenige Gramm Haschisch bei sich. In seiner Wohnung fanden die Ermittler jedoch ein Kilo Hasch und fast 7000 Euro Bargeld.
Der 27-Jährige packte gleich nach seiner Verhaftung aus. Er berichtete der Kripo, wie viel Drogen er an die beiden heranwachsenden Abnehmer weiter verkauft hatte. Der 19-Jährige und der 20-Jährige wurden tags darauf in der Altstadt festgenommen. Wie sich herausstellte, hatten die beiden einen eigenen Rauschgiftvertrieb begonnen, als sie entdeckten, wie leicht es war, in Berlin an große Haschischmengen zu kommen. Ende Oktober verurteilte das Landgericht die zwei Heranwachsenden zu Jugendstrafen von jeweils drei Jahren und neun Monaten.
Verdorbene Haschpreise in Bayreuth
Der 27-Jährige Kronzeuge tat aber noch mehr: Er stellte sich für ein Scheingeschäft in Berlin zur Verfügung: Dabei wurde sein Hauptlieferant gefasst, sagte der Bayreuther Ermittler im Zeugenstand: „Seine Aufklärungshilfe war äußerst wertvoll.“ Der Kriminalbeamte erklärte, dass die drei Dealer in Bayreuth die Preise verdorben hatten: Der Grammpreis von 15 Euro sei rapide abgesackt, eine 100 Gramm-Platte des „Superhasch“ war in Bayreuth schon für 500 Euro zu kriegen. Der Einkaufspreis des Angeklagten in Berlin: 300 Euro. Nach den Schätzungen der Staatsanwaltschaft dürfte der 27-Jährige in einem Jahr rund 50 000 Euro umgesetzt haben.
Der Hang des Angeklagten zum Haschkonsum führte dazu, dass der 27-Jährige eine Zwangstherapie machen muss – dass soll künftige weitere Straftaten im Zusammenhang mit Drogenbeschaffung verhindern. Erst soll der Mann nach über achtmonatiger U-Haft weitere neun Monate ins Gefängnis. Nach der anschließenden Therapie könnte er auf Bewährung raus – dann steht auch eine Abschiebung im Raum.