Mangels handfester Beweise ließ das Gericht 26-jährigen Kulmbacher laufen Spielhallenraub ungelöst

Von
Kulmbacher Spielothek wurde überfallen. Das Landgericht lässt 26-jährigen Kulmbacher laufen. Foto: Koslowsky Foto: red

Ein 26-Jährigen aus Kulmbach war am Bayreuther Landgericht angeklagt, ein Spielcasino in seiner Heimatstadt überfallen zu haben. Eine Ex-Freundin beschuldigte ihn der Tat. Da ihm die räuberische Erpressung nicht nachgewiesen werden konnte, sprach ihn die Große Strafkammer am Freitag frei.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Schon am ersten Verhandlungstag am Mittwoch war es für das Gericht schwer, die zwei Jahre zurückliegenden Ereignisse zu rekonstruieren. Obwohl im Schwurgerichtssaal neben dem Angeklagten acht Zeugen zu dem Überfall auf die Spielothek Novolino in Kulmbach vernommen wurden. Die Eltern und die frühere Chefin des Mannes, die Casino-Angestellte, Polizisten, eine frühere Mitbewohnerin und der Ex-Freund der Ex-Freundin. Letztendlich stand fest: Nur mit der Aussage der früheren Freundin, die anderen von dem Überfall auf die Spielothek erzählt hatte, kann mehr Klarheit in den Fall gebracht werden. Am gestrigen Freitag, dem zweiten Tag des Prozesses, sagte sie aus. Wegen eines Umzuges hatte sie die Ladung des Gerichts nicht rechtzeitig bekommen.

Die einst drogensüchtige Frau, die angab, etwa acht Monate mit dem Angeklagten zusammen gewesen zu sein, hatte allerdings erhebliche Erinnerungslücken. So erzählte sie, sie habe am 3. Mai bei einem Spaziergang von der Sache erfahren. Ihr Freund sei bedrückt gewesen und habe sich ihr anvertraut. Die Tatwaffe habe er in einem Container entsorgt. Dann sei er den Rest der Woche bei ihr geblieben. "Selber habe ich das Geld nicht gesehen." Zuerst habe sie die Schilderungen von ihm nicht für voll genommen, dann aber glaubt.

Der Überfall fand aber am 1. Mai statt. Und nach den Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin hatte der Mann in dieser Woche auf einer Baustelle gearbeitet. Die meisten ihrer Angaben schien sie aus dem Internet zu haben, wo ein Fahndungsaufruf zu dem Raubüberfall stand und Bilder zu sehen waren. Die Anzeige gegen den Kulmbacher kam von einem anderen Ex-Freund der Frau, dem sie von dem angeblichen Raub berichtet hatte. Der war scharf auf die Belohnung in Höhe von 2000 Euro.

Staatsanwältin Sibylle Zwanzger sagte: "Die Beweisaufnahme hat mich nicht überzeugt. Aber es bleibt ein Beigeschmack." Spielsucht, Drogen auf der einen Seite, die inkonsistente Aussage der Ex-Freundin auf der anderen. "Es klang fast so, als habe sie sich die Geschichte ausgedacht und sich in eine Idee verrannt, um sich wichtig zu machen", so die Staatsanwältin. Deshalb gelte: Im Zweifel für den Angeklagten. Dem schloss sich das Gericht unter Vorsitz von Richter Michael Eckstein an.

Autor