So vermeiden Sie Abschläge bei der Rente

Von Peter Rauscher
Reicht das Geld aus der Rente? Wer früher gehen will, kann mit freiwilligen Einzahlungen Abschläge vermeiden. Foto: red

Eigentlich sollen die Deutschen immer später in Rente gehen. Das Renteneintrittsalter steigt gerade in Richtung 67 Jahre an, die neue Flexirente soll eine Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrente ermöglichen, damit Ältere länger im Job bleiben können. Was aber nur wenige wissen: Das neue Gesetz ermöglicht es auch, bei einem vorzeitigen Rentenbeginn die normalerweise fälligen Abschläge zu vermeiden. Man muss sich das nur leisten können.

 
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Das neue Flexirentengesetz tritt teilweise zum 1. Juli 2017 in Kraft. Es enthält neben der Regelung zum Bezug von Teilrenten auch Passagen, die einen vorzeitigen Renteneintritt ohne Abschläge ermöglichen. Schon bisher konnten sich Versicherte ab 55 Jahren von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ausrechnen lassen, wie viel sie freiwillig in die Rentenkasse einzahlen müssen, wenn sie Abschläge bei vorzeitiger Rente vermeiden wollen.

Einzahlungen schon ab 50

Derzeit liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und sechs Monaten. Wer aber zum Beispiel 35 Versicherungsjahre gesammelt hat, kann bereits mit 63 Jahren in Rente gehen – allerdings mit lebenslangen Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent der Rente pro Monat vorgezogenem Rentenbeginn. Die von der DRV errechnete Summe kann er oder sie ganz oder teilweise vor Rentenbeginn einzahlen und damit die Abschläge vermindern oder ganz vermeiden. Künftig haben Arbeitnehmer diese Möglichkeit schon ab 50 Jahren.

Zwei Beispiele

Die einzuzahlenden Summen sind individuell verschieden, können aber je nach Höhe der Abschläge beträchtlich sein. Die DRV rechnet vor: Wer zum Beispiel 800 Euro Rente erwartet und ein Jahr früher in Altersrente gehen will, hätte 3,6 Prozent Abschläge zu erwarten, also lebenslang 28,80 Euro monatlich weniger Bruttorente. Um diesen Abschlag zu vermeiden, müsste er nach jetziger Rechtslage 6807 Euro freiwillig einzahlen.

Zweites Beispiel: Wer 1200 Euro Rente im Monat erwartet und drei Jahre früher in Rente gehen will, hätte einen lebenslangen Rentenabschlag von 129,60 Euro im Monat zu erwarten. Um diesen deutlichen Abzug zu vermeiden, müsste er 33 106 Euro freiwillig vorher einzahlen.

Kramme: Leichter verkraftbar

Abschläge vermeiden ist also möglich, aber teuer. Auch wenn der Betrag nicht auf einmal, sondern gestückelt bis zu zweimal pro Jahr eingezahlt werden kann. Anette Kramme (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Sozialministerium aus Bayreuth, sieht in der Vorverlegung der Altersgrenze für freiwillige Einzahlungen auf 50 Jahre einen großen Vorteil für Arbeitnehmer: Versicherte könnten früher und flexibler ihren Ausstieg aus dem Erwerbsleben planen und die Abschläge verringern, teilte sie dem Kurier auf Anfrage mit. Sehr hohe freiwillige Beiträge würden durch die Streckung des Zahlungszeitraums kleiner gestückelt und seien somit leichter verkraftbar.

Interesse der Versicherten nimmt zu

Weil wegen der derzeitigen Niedrigzinsen für Erspartes praktisch kein Ertrag zu bekommen ist, könnten freiwillige Renteneinzahlungen attraktiver sein denn je. Die Deutsche Rentenversicherung begrüßt die Neuregelung. Das Interesse der Versicherten, mit freiwilligen Zahlungen spätere Abschläge zu vermeiden, sei in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, teilte ein DRV-Sprecher dem Kurier mit: 2012 hätten 933 Versicherte diese Möglichkeit genutzt, 2015 waren es 1499 Versicherte.

Die DRV empfiehlt in jedem Fall eine individuelle Beratung, zumal auch die Besteuerung der Renten immer mehr ins Gewicht fällt und auch Krankenkassenbeiträge von der Rente abgezogen werden.

Als Frührentner zahlen

Übrigens gibt es noch eine weitere, kaum beachtete Neuregelung: Freiwillige Beiträge, die die Rente erhöhen, können nunmehr sogar noch dann eingezahlt werden, wenn man bereits in Frührente ist: Als Schwerbehinderter, als langjährig Versicherter mit 35 Beitragsjahren und als besonders langjährig Versicherter mit 45 Beitragsjahren. Diese Möglichkeit die Rente zu erhöhen, besteht bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze.

Telefonaktion

Abschläge vermeiden ist nur ein Aspekt des Flexirentengesetzes. Was bringt der flexiblere Übergang in den Ruhestand? Wie viel darf man dazuverdienen? Diese und andere Fragen beantworten Experten der Deutschen Rentenversicherung in einer Kurier-Telefonaktion am Donnerstag, 16. März, von 11 bis 13 Uhr. Die Telefonnummern: 0921/294185, 0921/294186 und 294187.