Smartphones im Freibad unerwünscht

Von Sönke Möhl,
Foto: Marius Becker/dpa Foto: red

Ein Schnappschuss von den Schwimmversuchen der Kinder gehörte früherin jedes Familien-Fotoalbum. Doch in Zeiten von Smartphones und sozialen Netzwerken wird öffentliches Fotografieren und Filmen in Schwimmbädern oft zum Ärgernis. Es gibt bereits zahlreiche Verbote.

 
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Das Smartphone ist auf dem besten Weg, den Sonnenbrand als größtes Problem im Freibad abzulösen. Denn jeder kann jederzeit unbemerkt fotografiert oder gefilmt werden. Das Ergebnis landet oft ungefragt in den sozialen Netzwerken.

Um das Persönlichkeitsrecht der Badegäste zu schützen, greifen immer mehr Betreiber zu einem radikalen Mittel: Sie verbieten das Fotografieren ganz oder verbannen Smartphones komplett aus ihren Bädern. So verschärften zum Beispiel die Freiburger Bäder zu Beginn der Saison ihre Regeln. Neue Schilder weisen auf das Fotoverbot hin.

Den juristischen Hintergrund liefern das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Kunsturhebergesetz. Verboten ist danach zwar nicht das Fotografieren im öffentlichen Raum an sich, jedoch die Verbreitung oder Veröffentlichung ohne Zustimmung der abgebildeten Personen. Das gilt auch für soziale Netzwerke. Besonders sensibel ist die Situation in Schwimmbädern wegen der dort üblichen spärlichen Bekleidung, ganz besonders bei Kindern.

Zuvor Bademeister informieren

Auch das Strafgesetzbuch kann greifen, wenn der höchstpersönliche Lebensbereich durch Bildaufnahmen verletzt wird. In den Karlsruher Bädern zum Beispiel steht das Verbot in der Badeordnung. Die Schwimmmeister sprechen Gäste gezielt an, wenn sie sehen, dass mit dem Smartphone hantiert wird.

Die Geräte sollen möglichst in den Taschen bleiben, sagt Geschäftsführer Oliver Sternagel. Die Regelung gelte seit vielen Jahren. «Es gibt keinerlei Probleme damit.» Wer zum Beispiel ein Foto oder ein Video von seinem Kind machen möchte, solle vorher einen Schwimmmeister informieren. Sternagel rät den Gästen aber schon zum Schutz vor Diebstahl, teure Geräte zu Hause zu lassen.

Auch die Hamburger Bäderland GmbH mit zahlreichen Einrichtungen in der Hansestadt untersagt Filmen und Fotografieren per Haus-und Badeordnung. Das Freizeitbad Arriba im schleswig-holsteinischen Norderstedt, das einschließlich Strandbad mit fast 800.000 Besuchern im Jahr zu den großen Bädern in Deutschland zählt, geht noch weiter. Dort ist jegliche Benutzung von Mobiltelefonen und auch Ferngläsern verboten.

Linse versiegelt

Manche Bäder wählen eine Möglichkeit, die nur das Nutzen eines Smartphones als Kamera verhindert: Am Eingang wird ein sichtbares Siegel auf die Linse geklebt, das sich ähnlich wie eine Autovignette nur in Einzelteilen wieder ablösen lässt.Unternehmer Holger Ditzel hat das Produkt 2004 auf den Markt gebracht, um Industriespionage zu verhindern. Aber auch in psychiatrischen Einrichtungen werde es eingesetzt.

«Ein Fotografierverbot alleine bringt nichts, da hat man keine Kontrolle», sagt Ditzel. Aus dem Freizeitbereich hätten zunächst Thermen mit Saunabetrieb angefragt, später seien Freizeitbäder dazugekommen. In dieser Saison registriere er vermehrt Anfragen auch von Freibädern. Inzwischen seien es knapp 20 Bäder in Deutschland, Tendenz steigend. Manche Schwimmbäder greifen zu einfachen Aufklebern, die eigentlichdazu gedacht sind, Linsen an Computern abzukleben, um Missbrauch durch Hacker zu verhindern. Diese seien jedoch leicht abzulösen und anschließend wieder aufzukleben, sagt Ditzel.

Kontrollproblem

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. stellt Badbetreibern ein Muster für eine Haus- und Badeordnung zur Verfügung, nach der das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung nicht gestattet ist. Die Badbetreiber sollten aber nach ihren Erfahrungen vor Ort entscheiden, was das Richtige ist, sagt Pressesprecher Joachim Heuser. Es gebe keine Statistik darüber, wie sich die mehr als 5400 Schwimmbäder in Deutschland in dieser Frage entscheiden.

Heuser sieht Probleme bei der Kontrolle: «In einem Bad, das an einem sonnigen Tag 5000 oder mehr Besucher hat, dürfte es schwer bis unmöglich sein, ein Handyverbot zu überprüfen oder durchzusetzen.»

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