4. Härtefälle: „Der Gesetzgeber kennt Härtefälle, stellt ein Instrumentarium zur Verfügung“, erklärte der Referent. Denn bei persönlicher Härte sind auch Ratenzahlung, Stundung oder gar Beitragserlass möglich. Weshalb sich bei Einmalbeiträgen eine Überlastung des Bürgers verhindern lässt. Zumal neu die Möglichkeit geschaffen wurde, den Beitrag auf zehn Jahre zu verrenten. Und das, ohne dass ein Härtefall vorliegt. „Ein Haus wegnehmen, nur damit die Gemeinde Beiträge erheben kann, gibt es nicht“, beruhigte der Experte.
5. Unterschiede: Bei wiederkehrenden Beiträgen erhöht sich die Zahl der Grundstücke, auf die umgelegt wird, indem ein größeres Gebiet festgelegt wird. „Die Verteilung bleibt gleich, nur die Zahl der Beitragspflichtigen ändert sich.“ Der besondere Charme: Die Gemeinde kann den Beitrag auf fünf Jahre strecken. Wiens sprach in dem Fall vom Krankenkassenmodell.
Bei Einmalbeiträgen ist die Bildung von Einheiten schwierig. Ein weiteres Problem: „Es können sich höchst unterschiedliche Beiträge ergeben.“ Für die Verwaltung gilt: „Bei Fehlern sind alle Bescheide ungültig.“ Hinlängliche Rechtsprechung fehle zudem noch.
Auch wies der Experte darauf hin, dass nur bei Einmalbeiträgen die Deckelung des Beitrags auf höchstens 40 Prozent des Grundstückswerts möglich ist.
6. Gegenüberstellung: Der Experte stellte die Vor- und Nachteile wiederkehrender Beiträge vor. Diese liegen in den niedrigeren Beiträgen, wobei es nicht zum Hinausschieben notwendiger Maßnahmen kommt. Nachteile sind, dass Beitragszahlung auch für Straßen notwendig wird, die nicht erneuert werden. Verschonungsregeln für Straßen, die schon erneuert wurden, erschweren das Bilden sinnvoller Einheiten. Eine Entlastung der Bürger ergibt sich, wenn die Gemeinde Vorausleistungen erhebt. Oder wenn eine Verrentung auf zehn Jahre ermöglicht wird, beziehungsweise wenn in Fällen persönlicher Härte Ratenzahlung gewährt wird. Bei beiden Fällen werden zwar Zinsen erhoben, die jedoch derzeit nur bei einem Prozent liegen.
Hauptkritikpunkt: „Der Bürger bezahlt schon viele Steuern“, klagte Andreas Voit. Kein Thema freilich, bei dem der Gemeinderat Einfluss hätte.
7. Abrechnungsmodell offen: „Gemeinderäte waren schon 2015 auf Seminaren,“, warb der Bürgermeister um Vertrauen für die bevorstehende Entscheidung. Welches Erhebungsmodell in Warmensteinach zur Anwendung kommen soll, ist ungewiss.
ju
Info: Auf seiner Internetseite stellt Gerhard Wiens aktuelle Informationen zum Thema zur Verfügung.